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Session: 10.12.2008
Gestützt auf die Verordnung für die Führung und Organisation der Volksschul-Oberstufe vom 27. Oktober 1998 sowie auf Art. 8 Abs. 1 der Verordnung über das Übertrittsverfahren in die Volksschul-Oberstufe vom 17. Juni 1996 hat das Erziehungs- und Kulturdepartement am 19. Mai 2005 Richtlinien über Organisation, Modelle und Durchlässigkeit der Volksschul-Oberstufe erlassen.

Darin wird festgehalten, dass zur Führung als Niveaufächer die Erstsprache, eine oder zwei Fremdsprachen sowie Mathematik zugelassen sind, die Führung der Erstsprache im Niveau aber Bedingung zur Erlangung der vollen Durchlässigkeit im Sinne einer kooperativen, durchlässigen Volksschul-Oberstufe ist (4.3 c) Abs.2).

Es hat sich in der Praxis nun gezeigt, dass die Führung der Erstsprache im Niveau problematisch ist. Gerade in diesem Fach werden Themen behandelt, welche besser im Klassenverband besprochen werden sollten (Berufswahl, sozial integrierende Themen). Dazu erweist sich die Erstsprache als geeignet, den Unterricht individualisiert und differenziert zu gestalten und so auch heterogen zusammengesetzten Gruppen in der Stammklasse eine sehr gute Förderung zukommen zu lassen (Schreiben, Lesen etc.).

In den Fremdsprachen hingegen ist ein Unterricht in Niveauklassen sehr sinnvoll. Gerade in grossen Schulen ist dieser aber in beiden Fremdsprachen organisatorisch kaum realisierbar, ohne dabei weitere Einbussen in der Betreuung der Klassen und eine zunehmende Anonymisierung zu fördern.

Daher fragen die Unterzeichnenden die Regierung an, ob sie bereit ist, die Richtlinien über Organisation, Modelle und Durchlässigkeit der Volksschul-Oberstufe so anzupassen, dass auch eine Kombination Mathematik/Geometrie sowie zwei Fremdsprachen möglich ist, um die volle Durchlässigkeit im Sinne des Modells C zu erlangen.

Chur, 10. Dezember 2008

Jäger, Butzerin, Niederer, Arquint, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Casutt, Caviezel (Pitasch), Darms-Landolt, Dermont, Feltscher, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jeker, Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Mani-Heldstab, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Noi-Togni, Parolini, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Rizzi, Thomann, Thöny, Trepp, Troncana-Sauer, Brasser, Cattaneo, Clalüna, Furrer-Cabalzar, Locher Benguerel, Märchy-Caduff (Domat/Ems), Michel (Chur), Patt

Session: 10.12.2008
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Beim vorliegenden parlamentarischen Vorstoss geht es um die Frage, ob der Freiraum, den die einzelnen Schulträgerschaften bei der Gestaltung der Durchlässigkeit zwischen der Realschule und der Sekundarschule haben, um eine zusätzliche Komponente erweitert werden kann. Gemäss Art. 13 Abs. 8 der Übertrittsverordnung vom 17.06.1996 und Art. 4 der Verordnung für die Führung und Organisation der Volksschul-Oberstufe vom 27.10.1998 liegt die Beantwortung dieser Frage im Kompetenzbereich des zuständigen Departementes.

Nach Auffassung des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes (EKUD) hat sich das bestehende Oberstufen-Konzept im Grundsatz bewährt. Es ermöglicht der einzelnen Schulträgerschaft, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens ihre Volksschul-Oberstufe in eigener Verantwortung so zu gestalten, dass diese ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht. Erwartungsgemäss werden seit einigen Jahren immer mehr Volksschul-Oberstufen im Sinne von „Modell C“ geführt. Vor allem grössere Oberstufenschulen unterteilen die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in den so genannten „Niveaufächern“ nicht nur – wie für den Regelfall vorgesehen – in zwei, sondern in drei Niveaus.

Die Möglichkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler, während ihrer Oberstufenzeit einen Schultypenwechsel vorzunehmen, ist von ihren Leistungen in bestimmten Niveaufächern abhängig. Diese werden vom EKUD in den entsprechenden Richtlinien folgendermassen festgelegt: „Erstsprache“, „eine von der Schulträgerschaft festgelegte Fremdsprache (Pflichtfach)“ und „Mathematik (Arithmetik, Algebra, Geometrie)“. Die Leistungen in diesen Fächern entscheiden zusammen mit der Gesamtbeurteilung darüber, wer dem Real- und wer dem Sekundarschultypus angehört und ein entsprechendes Zeugnis erhält. Die Führung von leistungshomogenen Gruppen in den festgelegten Niveaufächern sowie die erhöhte Niveau- und Schultypendurchlässigkeit im Rahmen des Modells C haben sich bestens bewährt.

Die vorliegende parlamentarische Anfrage will nicht die „Erstsprache“ als Niveaufach abschaffen, sondern das bestehende Oberstufen-Konzept durch eine weitere Wahlmöglichkeit erweitern. Jede Schulträgerschaft soll selber entscheiden können, ob sie die „Erstsprache“ als Niveaufach beibehalten oder durch eine zweite Fremdsprache ersetzen will. Von dieser Öffnung könnten grundsätzlich alle Schulen Gebrauch machen. Allerdings hätte dies zur Folge, dass die Schultypenzugehörigkeit nicht mehr aufgrund einheitlicher Vorgaben gegeben wäre. Dies wiederum würde zu neuen Problemen bei innerkantonalen Wohnortwechseln sowie zu weiteren Schwierigkeiten an den Schnittstellen zu Anschlussschulen führen.

An der Kombination der für einen Schultypenwechsel relevanten Niveaufächer wurden bereits früher Anpassungen vorgenommen. Diese standen vor allem im Dienste der Oberstufenschulen an der Sprachengrenze. Die heutige Lösung funktioniert. Sie ermöglicht es, die Bedürfnisse aller Beteiligten in einem fragilen Gleichgewicht zu halten. Bei einer zusätzlichen Öffnung des kantonal vorgegebenen Rahmens im Sinne der parlamentarischen Anfrage besteht die Gefahr, dass vor allem diejenigen Schulen, welche in den Niveaufächern drei Niveaus anbieten, immer mehr an ihre organisatorischen Grenzen stossen und dass eine kantonsübergreifende Vergleichbarkeit der Oberstufenschulen noch schwieriger wird. Weitere Fragen ergeben sich im Hinblick auf die Anschlussschulen sowie in Bezug auf die Kosten.

Datum: 13. März 2009