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Session: 10.02.2009
Eine aussagekräftige Rechnungslegung nach einheitlichen Richtlinien ist eine unerlässliche Voraussetzung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Sie schafft die Basis, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Entscheide über Budget und Jahresabschlüsse in Kenntnis der tatsächlichen finanziellen Verhältnisse fällen und sich bewusst sind, wie mit ihren Steuern umgegangen wird.

Mit dem harmonisierten Rechnungsmodell 1 wurde anfangs der Siebziger Jahre die Grundlage geschaffen, um das Rechnungswesen der öffentlichen Haushalte nach einheitlichen Kriterien zu gestalten. Damit wurde es möglich, die Rechnungen von Kantonen und Gemeinden zu vergleichen und verlässliche Aussagen über die Finanzkraft der öffentlichen Gemeinwesen zu machen.

Seither hat sich das öffentliche Rechnungswesen weiter entwickelt, weil höhere Anforderungen an die Transparenz gestellt werden und Leistungs- und Kostenrechnungen an Bedeutung gewonnen haben. Das NRM 1 wurde deshalb ebenfalls überarbeitet und als harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM 2) im Januar 2007 von der Konferenz der kant. Finanzdirektoren genehmigt. Mit HRM 2 wird das Rechnungswesen der öffentlichen Hand transparenter und vergleichbarer und es werden die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Finanzausgleich geschaffen. Trotzdem behalten die Exekutiven die Freiheit, eine aktive und wirkungsvolle Finanzpolitik zu betreiben.

Konsequenterweise wendet der Kanton Graubünden das harmonisierte Rechnungsmodell 1 seit vielen Jahren an und auch viele Gemeinden erstellen ihre Jahresrechnungen heute nach diesem Modell. Somit bestehen gute Voraussetzungen, nun zu HRM 2 zu wechseln. Gemäss der Auskunft von Herrn Regierungsrat Schmid auf die Frage von Grossrat Tscholl anlässlich der letzten Fragestunde beabsichtigt die Regierung denn auch, HRM 2 einzuführen und auch die Gemeinden dazu zu verpflichten. Dies setzt aber voraus, dass entsprechende fachliche Grundlagen geschaffen werden und dass die Gemeinden bei der Einführung von HRM 2 unterstützt werden. Die Unterzeichner laden die Regierung deshalb ein,

o HRM 2 ab Budgetjahr 2011 für das Rechnungswesen des Kantons anzuwenden;

o die Grundlage zu schaffen, dass HRM 2 auch in den Gemeinden spätestens ab dem Budgetjahr 2012 angewendet wird;

o die Gemeinden bei der Einführung von HRM 2 und den dafür erforderlichen Umstellungen umfassend zu unterstützen.

Chur, 10. Februar 2009

Wettstein, Tscholl, Zanetti, Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berni, Bezzola (Samedan), Bischoff, Bleiker, Bucher-Brini, Bundi, Campell, Casparis-Nigg, Casty, Caviezel (Pitasch), Claus, Clavadetscher, Conrad, Donatsch, Federspiel, Feltscher, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Hasler, Jeker, Jenny, Keller, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Marti, Michel, Montalta, Nick, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfenninger, Ragettli, Rizzi, Stiffler, Thomann, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Furrer-Cabalzar, Züst

Session: 10.02.2009
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Die Weiterentwicklung der Rechnungslegung der öffentlichen Hand ist der Regierung ein wichtiges Anliegen. Die Regierung und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) als einziges kantonales parlamentarisches Gremium beteiligten sich an der Vernehmlassung zum Handbuch des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells für die Kantone und Gemeinden (HRM2). Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) genehmigte das HRM2-Handbuch am 25. Januar 2008.

1. Gemäss Umfrage der FDK sind bereits einige Kantone mit der Vorbereitung der Einführung von HRM2 beschäftigt. Die Regierung beabsichtigt, HRM2 in der kantonalen Verwaltung im Jahr 2011 (Budgetjahr 2012) einzuführen. Bereits in der Fragestunde der Dezember-Session 2008 hat sie dieses Ziel kommuniziert. Die GPK erwartet, dass die neuen Standards „möglichst umfassend, prinzipientreu und zeitnah umgesetzt“ werden (Bericht der GPK 2007/2008, S. 26). Diesem Grundsatz schliesst sich die Regierung an. Für die Einführung von HRM2 muss das Finanzhaushalts- und Finanzaufsichtsgesetz (FFG, BR 710.100) einer Revision unterzogen werden. Zudem bedingt die Umsetzung von HRM2 Anpassungen bei den Rechnungswesen-Systemen (u. a. neuer Kontoplan, Einführung einer flächendeckenden Anlagebuchhaltung).

2. Das heute gültige Handbuch über das Rechnungswesen der Bündner Gemeinden diente als Grundlage für die Einführung von HRM1. Mittlerweile haben alle Gemeinden HRM1 eingeführt. Die grösseren Gemeinden verfügen auch über HRM1-konforme eigene Haushaltsordnungen.

Die Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen (KKAG) setzte eine Koordinationsgruppe HRM2 ein, welche bis Ende 2009 ein gemeinsames Handbuch für alle Schweizer Gemeinden vorlegen soll. Es soll kein spezifisches Bündner Handbuch erstellt werden.

Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen sollen für die Gemeinden bis zum Budgetjahr 2012 zur Verfügung stehen. Die Einführung des HRM2 bei den Bündner Gemeinden ist rasch und flächendeckend voranzutreiben und innert kurzer Frist abzuschliessen. Die Koordination mit der Einführung beim Kanton ist sicherzustellen.

3. In den Gemeinden sind ebenfalls Vorbereitungsarbeiten notwendig (z. B. Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen und von Rechnungswesen-Systemen, Einführung Anlagebuchhaltung). Nach der Erarbeitung der Grundlagen muss rechtzeitig mit der Instruktion, Ausbildung und Umsetzungsarbeiten begonnen werden. Der Kanton wird die Gemeinden dabei unterstützen.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag im Sinne dieser Ausführungen entgegenzunehmen.

Datum: 5. Mai 2009