Navigation

Inhaltsbereich

Session: 20.04.2009
Innerhalb von wenigen Jahren hat die Post rund 1500 Poststellen geschlossen. Nun sollen die nächsten 500 überprüft werden – 20% des heutigen Poststellennetzes. Im Kanton Graubünden wären von den 89 geprüften Poststellen ca. die Hälfte von der Schliessung betroffen. Ohne Rücksicht auf die Bevölkerung und die Wirtschaft. Die Wirtschaft und die Bevölkerung sind auf hervorragende Postdienste angewiesen. Schliesst die Post, folgen ihr häufig auch andere Geschäfte. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass das heutige Poststellennetz erhalten bleibt. Weiter hätte der Abbau vieler Poststellen auch einen direkten Arbeitsplatzabbau zur Folge – angesichts der Wirtschaftskrise keine rosige Perspektive!

Als Alternative zu den Poststellen spricht die Post vom Haus-Service und von Post-Agenturen. Der Haus-Service mag gut und recht sein für Leute, die daheim sind, wenn der Pöstler kommt. Allen anderen nützt er nichts. Bei den Post-Agenturen ist das grösste Problem, dass deren Existenz nicht langfristig gesichert ist. Hinzu kommt, dass sie zwar meist längere Öffnungszeiten als eine Poststelle haben, aber weniger Dienstleistungen bieten. So sind Einzahlungen in einer Post-Agentur ebenso wenig möglich wie der Bezug von Bargeld. Laut einer UVEK-Studie vom Sommer 2008 ist die Post das wichtigste Geldinstitut für den Zahlungsverkehr und die Bargeldversorgung – ganz besonders in Randregionen. Gemäss der UVEK-Studie siedeln sich Banken nur dort an, wo sich auch eine Poststelle befindet. Daraus wird deutlich, dass es keine Alternativen zu voll ausgebauten Poststellen gibt.

Laut der UVEK-Studie ist die Schweiz ein ausgesprochenes Bargeldland. Erst ungefähr 30% der Bevölkerung wickeln ihre Zahlungen über das Internet ab. Hinzu kommt, dass im Detailhandel meistens mit Bargeld bezahlt wird. Der Post kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, weil sie die Bevölkerung flächendeckend mit Münzen und Noten versorgt. Mit ihren Abbauplänen gefährdet die Post ihren Grundversorgungsauftrag. Zudem fügt sie mit jeder Poststellenschliessung den betroffenen Regionen einen herben Verlust zu.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Hat die Schweizerische Post den Kanton über ihre Pläne informiert?

2. Wie gedenkt die Regierung, auf die Abbaupläne der Post zu reagieren?

3. Koordiniert der Kanton Graubünden das Vorgehen der betroffenen Gemeinden?

Chur, 20. April 2009

Gartmann-Albin, Pfenninger, Peyer, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Jaag, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel, Michel (Chur)

Session: 20.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Zum Erbringen des Grundversorgungsauftrags braucht die Post unternehmerischen Handlungsspielraum. In diesem Rahmen erfolgt die aktuelle Überprüfung des Poststellennetzes. Gemäss den Angaben der Post werden in den nächsten drei Jahren schweizweit 420 und in Graubünden 47 Poststellen überprüft. Für die Einhaltung der Grundversorgungspflicht der Post sorgen heute zwei von der Bundesverwaltung unabhängige Behörden: Die Postregulationsbehörde prüft regelmässig die Qualität der Dienstleistungen des Universaldienstes und behandelt Beschwerden von Bürgern zur Grundversorgung. Die Kommission Poststellen prüft in Streitfällen um die Schliessung von Poststellen, ob die Kriterien der Postverordnung eingehalten werden. Die Gemeinden haben in strittigen Fällen die Möglichkeit, diese Kommission anzurufen, deren Empfehlungen von der Post neu als verbindlich anerkannt werden.

Obwohl die Beurteilung der zu überprüfenden Poststellen schweizweit nach den gleichen objektiven Kriterien erfolgt, wird trotzdem individuell für jeden Standort im Dialog mit den Beteiligten nach einer optimalen Lösung gesucht. Die Entscheide der Post fallen im Einvernehmen mit den Gemeinden, welche in strittigen Fällen die unabhängige Kommission „Poststellen“ anrufen können. Den betroffenen Mitarbeitenden werden, wenn immer möglich, postintern gleichwertige Beschäftigungen in der Umgebung angeboten.

Die Regierung steht über das zuständige Departement mit den verantwortlichen Stellen der Post regelmässig in Kontakt. Damit ist sichergestellt, dass sie über die geplante Vorgehensweise bei notwendigen Veränderungen im Poststellennetz oder der Beschäftigungslage informiert wird, beispielsweise auch über Neuerungen in der Ausgestaltung der Postdienste und deren Nachfrage. Ein Festhalten an traditionellen technischen Lösungen für rückläufige oder einzelne Dienste der Grundversorgung wie beispielsweise dem defizitären Zahlungsverkehr mit Bargeld gefährdet indirekt die Existenz von Poststellen und des Service public. Ab dem ersten Quartal 2010 werden die Agenturen für den Zahlungsverkehr Debitkarten akzeptieren und damit ihre Attraktivität für Postkunden wesentlich erhöhen können.

1. Ja, mit entsprechenden Informationen und im Rahmen regelmässiger Kontakte zwischen Post und Kanton Graubünden.

2. Anlässlich der Vernehmlassung zur Totalrevision des Post- und Postorganisationsgesetzes, das derzeit unmittelbar vor der Beratung in den eidgenössischen Räten steht, hat die Regierung auf die besondere Bedeutung der Post für die Berg- und Randregionen hingewiesen und gefordert, dass eine qualitativ einwandfreie Grundversorgung und deren Finanzierung sichergestellt werden müssen.
Solange einvernehmliche Lösungen für neue Formen zur Erbringung der Postdienste zustande kommen, erachtet die Regierung eine Intervention bei der Konzernleitung der Post oder bei den verantwortlichen Bundesstellen als nicht angezeigt.

3. Die Liste der betroffenen Gemeinden ist von der Post im Internet publiziert worden. Damit haben die Gemeinden die Möglichkeit, ihre Interessen koordiniert zu wahren. Die Ausarbeitung massgeschneiderter individueller Lösungen hat für die Gemeinden bisher gute Lösungen gebracht, was in diesbezüglich geführten Gesprächen bestätigt worden ist. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass den Gemeinden und den Bürgern je eine von der Bundesverwaltung unabhängige Behörde als Anlaufstelle für Beschwerden zur Verfügung steht. Dies sind die Kommission „Poststellen“ und die Postregulationsbehörde „PostReg“. Auf Anfragen hin werden das Amt für Gemeinden und das Departement für Volkswirtschaft und Soziales die Gemeinden auch weiterhin beratend unterstützen.

Datum: 6. Juli 2009