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Session: 20.04.2009
Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die zentrale Stütze des schweizerischen und bündnerischen Steuerrechts. Abweichungen von diesem Grundsatz werden vom Grossteil der Steuerzahlenden nicht verstanden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten achten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf eine gerechte Besteuerung. Eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, wie sie die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach Aufwand) beinhaltet, wird von breiten Bevölkerungskreisen nicht verstanden. Im Kanton Zürich haben die Stimmberechtigten mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung einen Riegel geschoben. Beim Bund ist eine von der CVP-Fraktion lancierte Standesinitiative des Kantons St. Gallen hängig. Einen ähnlichen Vorstoss hat die CVP im Kantonsparlament in Luzern eingereicht.

Im Jahre 2006 wurden im Kanton Graubünden 227 Personen nach Aufwand besteuert. Gemäss Staatsrechnung 2007 wurden dabei rund 10 Millionen Franken an Pauschalsteuern eingenommen. Angesichts der gesamten Steuereinnahmen von rund 687 Millionen Franken ist das ein nicht sehr relevanter Betrag. Dieser würde bei einer Abschaffung der Besteuerung nach Aufwand auch nicht einfach gänzlich entfallen. Selbst wenn einige reiche Pauschalbesteuerte ihren Steuersitz verlegen würden, wären die Einnahmen durch die im Gegenzug neu korrekt Besteuerten weitgehend ausgeglichen.

Die Unterzeichneten beantragen deshalb, die Artikel 14 und 15 des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden zu streichen.

Chur, 20. April 2009

Peyer, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel, Michel (Chur)

Session: 20.04.2009
Vorstoss: dt Parlamentarische Initiative