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Session: 21.04.2009

In den vergangenen Wochen, nicht zuletzt aufgrund des schrecklichen Entführungs- und Tötungsdelikts Lucie Trezzini, wurde auf nationaler Ebene der Ruf der Einführung eines Alarmsystems bei Kindsentführungen mittels SMS, Radio, TV, Autobahnsignalementen etc. laut. Die diesbezüglichen Forderungen wurden vom Bundesrat zwar grundsätzlich als legitim erachtet, er verweist jedoch in seinen Antworten schon seit 2007 auf die Kantone.

Im Klartext bedeutet dies, dass in erster Linie die Kantone und namentlich auch die Kantonale Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz KJPD für dieses Anliegen verantwortlich ist.

Die Brisanz und Tragik solcher Fälle lässt aus Sicht der Anfragestellenden jedoch keine allzu langen Bearbeitungs- und Beratungsfristen zu. Es ist unabdingbar, dass rasch Massnahmen beschlossen und umgesetzt werden, welche inskünftig eine Verbesserung in den Alarmierungssystemen vorsieht.

Daher wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

- ob seitens Justiz- und Sicherheitsdepartement Graubünden beim Bund für die Einführung eines solchen Alarmsystems interveniert werden kann?

- ob seitens der Bündner Behörden allfällig eine Lösung zu Handen des Bundesrates und/oder des Kantonsparlaments zur Einführung eines solchen Systems erarbeitet werden kann?

- ob allenfalls der Kanton Graubünden relativ zeitnah einen ersten Schritt für ein solches Alarmierungssystem implementieren kann (beispielsweise SMS-Alarm, analog dem künftigen Abstimmungsergebnisservice)?

- ob weitere Massnahmen seitens des Kantons getroffen werden könnten, um ein solches Projekt voranzutreiben?

Chur, 21. April 2009

Brandenburger

Session: 21.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Nach der Entführung und Tötung von Ylenia L. am 31. Juli 2007 wurde das Thema eines Alarmsystems bei Kindsentführungen von den Medien ins Gespräch gebracht und anschliessend auf politischer Ebene mit verschiedenen Vorstössen und Petitionen aufgenommen (Motionen 07.3553 und 07.3554 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates betreffend die Einrichtung eines Entführungsalarmsystems und betreffend die Einrichtung eines MMS-Alarmsystems für Fälle vermisster Kinder; Interpellation 08.3452 betreffend den Fortschritt dieser Arbeiten; Motion 0.3928 betreffend Partnervereinbarung zur Einführung eines Entführungsalarmsystems).

Schon heute wird nach Bekanntwerden einer Entführung jeweils eine Reihe von polizeilichen Massnahmen in die Wege geleitet. Dazu gehören die sofortige Weiterleitung der sachdienlichen Informationen an alle Polizeikommandi, die nationale Ausschreibung zu Handen aller Polizeikorps und Grenzstellen sowie gegebenenfalls die Auslösung einer Alarmfahndung, mit welcher interkantonal definierte Positionen polizeilich besetzt werden. Solche Massnahmen haben in erster Priorität zum Ziel, ein Täterfahrzeug zu lokalisieren, einen Zugriff vorzubereiten und ein Opfer zu befreien. Sie können innerhalb von Minuten nach Meldungseingang ausgelöst und weitere Spezialformationen und Partner aufgeboten oder beigezogen werden. Ein zusätzlicher, auch sofortiger Einbezug der Öffentlichkeit erfolgt in Absprache mit der zuständigen Justizbehörde (in der Regel Staatsanwaltschaft) in Form von Medienmitteilungen, Fahndungsaufrufen und Vermisstenanzeigen.

Mithin kennt die Schweiz verschiedene effiziente Fahndungsmassnahmen, welche angesichts der Tatsache, dass die Zuständigkeit bei Entführungen in der Regel beim betroffenen Kanton liegt, landesweit vernetzt sind. Ein spezifisches Kindsentführungsalarmsystem muss sich in den Gesamtzusammenhang aller anderen polizeilichen Massnahmen auf Stufe Kanton und Bund einbetten lassen und der föderalistischen Organisation der Polizei in der Schweiz Rechnung tragen.

An ihrer Versammlung vom 2. April 2009 beauftragte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren eine Projektorganisation, ein Alarmsystem Kindsentführung bis Ende 2009 zu realisieren. Dafür wurden auch die notwendigen finanziellen Mittel bewilligt. Die Umsetzung bedingt externe Unterstützung. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich aufgenommen; sie integrieren auch die Vorarbeiten einer bereits früher eingesetzten Arbeitsgruppe der Schweizerischen Kriminalkommission. Der Kanton Graubünden unterstützt dieses Vorhaben. Die Kantonspolizei Graubünden ist mit ihrem Chef Kriminalpolizei als Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Kriminalpolizeichefs Ansprechpartner und Koordinator für die Umsetzung.

Bei dieser Ausgangslage besteht keine Veranlassung, dass der Kanton Graubünden hierzu noch zusätzliche eigene Anstrengungen unternimmt. Die in der Anfrage aufgeworfenen Fragen sind deshalb – unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen – alle zu verneinen. Zusätzliche Massnahmen oder Interventionen des Kantons oder des Departements erweisen sich als nicht mehr notwendig.

Datum: 29. Juni 2009