Navigation

Inhaltsbereich

Session: 21.04.2009
Der Kanton Graubünden besitzt und mietet für die Erfüllung seiner Aufgaben verschiedene Immobilien. Gewisse Immobilien werden durch das Hochbauamt direkt bewirtschaftet, wiederum andere Gebäude werden zur Hauptsache durch die Nutzer verwaltet, wiederum andere werden an selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten oder Stiftungen vermietet, sodann besitzen selbständig öffentlich-rechtliche Anstalten oder Stiftungen auch Immobilien.

Über alle Mischformen - sowohl beim Controlling über die Finanzen, als auch bei der Staatsrechnung und bei der Budgetierung und in zunehmenden Masse auch bei den Kennzahlen nach GRiforma, wo Globalbudgets gesprochen werden – ist eine Vergleichbarkeit aufgrund der unterschiedlichen Handhabung in den Besitzes- und Finanzierungsverhältnissen nicht oder nur erschwert möglich.

Da es sich insgesamt um erhebliche Immobilienwerte des Kantons handelt, fehlt eine übersichtliche, nachvollziehbare und nach branchenüblichen Kriterien gegliederte Struktur und Organisation des Immobilienportfeuilles. Es stellt sich zudem die Frage, in welcher Art und Weise die Immobilien am besten von einer Stelle bewirtschaftet werden, oder ob eine dezentrale Organisation besser wäre.

Mit Blick auf weitere Investitionsvorhaben des Kantons im Immobilienbereich stellen sich folgende Fragen:

1. Ist die Regierung auch der Auffassung, dass es sich in der Bewirtschaftung der Immobilien um historisch gewachsene, aber im Lichte von GRiforma um zu viele separate und nicht einheitliche Individuallösungen handelt?

2. Arbeitet die Regierung an einer transparenten Organisation für die Immobilien des Kantons und kann sie sich auch vorstellen, eine einheitliche Regelung für die Nutzung von kantonseigenen Immobilien für selbständig öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen einzuführen (z.B. Schulen, Gesundheitswesen)?

3. Kann sich die Regierung vorstellen, die kantonseigenen Immobilien vermehrt als Profitcenter mit eigener Wirtschaftlichkeitsrechnung, spezifischer Finanzierung und Organisation zu bewirtschaften?

4. Sieht die Regierung Möglichkeiten, eine eigene Organisationsform, z.B. eine selbständig öffentlich-rechtliche Anstalt oder AG wie die GVG zu gründen und so den Immobilienbestand - wo sinnvoll - im Sinne von Anlagen den Dienststellen zu vermieten und so über eine separate Organisation zu bewirtschaften?

Chur, 21. April 2009

Marti, Arquint, Barandun, Bezzola (Zernez), Blumenthal, Bucher-Brini, Bundi, Caduff, Casparis-Nigg, Castelberg-Fleischhauer, Casutt (Falera), Caviezel (Pitasch), Clavadetscher, Dudli, Federspiel, Gartmann-Albin, Geisseler, Hardegger, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jeker, Jenny, Kessler, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Mani-Heldstab, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Nick, Niederer, Pedrini, Peer, Perl, Pfäffli, Pfenninger, Plozza, Ragettli, Ratti, Rizzi, Stiffler, Stoffel, Thurner-Steier, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Hartmann (Küblis), Locher Benguerel

Session: 21.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Der Kanton ist Eigentümer von 620 Immobilien mit einem Gebäudeversicherungswert von CHF 704 Mio. und unterhält 243 Mietverhältnisse mit einer jährlichen Mietsumme von insgesamt CHF 9 Mio. Das Hochbauamt (HBA) bewirtschaftet alle diese rund 860 Objekte und stellt sie den verwaltungsinternen Nutzern gegen Verrechnung kalkulatorischer Raumkosten sowie den selbständig öffentlichrechtlich organisierten Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) und der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PHGR) gegen Miete zur Verfügung. Ausnahmen bilden einzig die ursprünglich aus einer Stiftung hervorgegangene Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) sowie das im Jahre 2003 verselbständigte Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales (BGS). Die weiteren selbständigen Anstalten des Kantons, die Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) sowie die Kantonale Pensionskasse Graubünden (KPG) investieren ihrerseits aktiv auf dem lokalen Immobilienmarkt in Wohn- und Geschäftsliegenschaften, um ihre Versicherungsgelder möglichst rentabel anzulegen.

Mit der Einführung von GRiforma wurde die Vollkostenrechnung auf Objektebene eingeführt. Die notwendige Transparenz ist somit gegeben. Die Struktur des kantonalen Immobilienportfolios entspricht den gängigen Standards, auch wenn zwischen dem privatwirtschaftlichen und staatlichen Immobilienmanagement ganz unterschiedliche Motive für die Bewirtschaftung von eigenen oder Drittimmobilien bestehen können. Mit Bezug auf die Wirtschaftlichkeit hält die kantonale Immobilienbewirtschaftung dem Vergleich mit privaten Immobilienportfeuills stand.

Beantwortung der Fragen:

1. Mit Inkraftsetzung der kantonalen Immobilienverordnung per 1. Juni 2006 wurden zahlreiche kleinere und grössere Individuallösungen beseitigt. Das HBA ist allein zuständig für das gesamte Immobilienmanagement der kantonalen Verwaltung.

2./3. Die Nutzung kantonseigener Immobilien ist mit der Revision der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen klar geregelt und transparent. Der Kanton baut grundsätzlich nach dem Bedarfsprimat und nicht nach dem Renditeprimat. Als Querschnittsdienststelle hat das HBA die Rolle eines Non-Profitcenters. Es soll mit anderen Worten kostendeckend wirtschaften. Durch die Verrechnung der Raumkosten an die Dienststellen im Rahmen von GRiforma ist genügend Transparenz vorhanden. Für eine grundsätzliche Abkehr vom heutigen System sieht die Regierung deshalb derzeit keinen Anlass. Namentlich kann sie im Vergleich zu einer Auslagerungslösung keine zusätzlichen Vorteile in organisatorischer, finanzieller oder qualitativer Hinsicht erkennen.

4. Eine neue Organisationsform wie z.B. die Schaffung einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt oder gar die Gründung einer Aktiengesellschaft erachtet die Regierung als nicht opportun, weil die bestehenden politischen Mitspracherechte von Parlament und Souverän bei baulichen Investitionen dadurch in Frage gestellt wären. Zudem ist das HBA neben dem Immobilienmanagement für weitere Aufgaben zuständig (Vertretung und Beratung der Regierung als Bauherrin und Immobilieneigentümerin, Überprüfung von Raumbedürfnissen, Zuteilung von Immobilien an die Nutzer, Projektmanagement, Instandhaltung/Instandsetzung, Mobiliar, Reinigung und Hauswartung sowie Beratung von subventionierten Trägerschaften und Gemeinden). Diese strategisch wichtigen Querschnittsdienstleistungen sind zweckmässig der Verwaltung und nahe der Regierung angegliedert. Eine Auslagerung einzelner Sparten hätte den Verlust von Synergien und Know-how, aber auch von direktem Einfluss zur Folge.

Datum: 8. Juli 2009