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Session: 22.04.2009
Mit Datum vom 21. April 2009 haben Grossrat Kessler und Mitunterzeichnende eine Anfrage zur Pauschalbesteuerung mit sieben Fragen an die Regierung gerichtet.

Frage 3 der erwähnten Anfrage lautet: „Wie hoch sind die Steuereinkünfte aus diesem Personenkreis?“

In Ergänzung zu dieser Frage stelle ich zusätzlich die Frage, wie hoch die Steuereinkünfte aus diesem Personenkreis (pauschalbesteuerte Personen) wären, wenn diese nach ordentlichem Steuerrecht besteuert würden.

Chur, 22. April 2009

Jäger

Session: 22.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Die pauschalbesteuerten natürlichen Personen werden nach Art. 14 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie Art. 14 und 15 des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden besteuert. Grundlage der Besteuerung bildet der Lebensaufwand der Steuerpflichtigen und deren Familien. Für die Höhe der Steuern bestehen untere Limiten. So muss derzeit für Bund, Kanton und Gemeinde eine Steuerleistung von mindestens Fr. 85'000. (plus Kirchensteuer) erbracht werden. Zudem muss das der Pauschale zu Grunde gelegte Einkommen mindestens dem fünffachen Eigenmietwert oder Mietzins entsprechen. In vielen Fällen erfolgt die Pauschalierung aber auf einem weit über diesen Werten liegenden Steuerbetrag.

Die in Bund und Kanton gesetzlich vorgesehene Besteuerung nach dem Lebensaufwand führt dazu, dass die effektiven Einkommens- und Vermögensverhältnisse der betreffenden Steuerpflichtigen nicht bekannt sind. Damit kann auch nicht gesagt werden, wie hoch die Einkünfte wären, wenn diese Personen einer ordentlichen Besteuerung unterstellt würden. Die Anfrage kann aus diesem Grund nicht beantwortet werden.

Datum: 15. Juni 2009