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Session: 22.04.2009
Das Bundesamt für Gesundheit schätzt, dass Radon jährlich etwa 200 bis 300 Todesfälle in der Schweiz verursacht. Radon gilt als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Es ist gemessen an der Zahl der jährlichen Todesfälle deutlich gefährlicher einzuschätzen als Aids und etwa ähnlich problematisch wie Hautkrebs oder Alkoholismus. Rund 15'000 Personen leben schweizweit in Wohngebäuden mit überschrittenem Grenzwert. Wohngebäude mit hoher Radonbelastung treten vor allem im Alpenraum und im Jura auf. Der Kanton Graubünden ist neben den Kantonen Tessin und Neuenburg eine der am meisten gefährdeten Regionen.

Nach der eidgenössischen Strahlenschutzverordnung (StSV) vom 22. Juni 1994 Art. 115 bestimmen die Kantone die Gebiete mit erhöhten Radongaskonzentrationen (Radongebiete) und führen dazu eine genügende Zahl von Messungen durch. Der Kanton Graubünden hat im 2005 publizierten Bericht „Radon in Graubünden“ die Radongebiete bezeichnet. Demnach sind 67 Gemeinden als Radongebiete einzustufen. Sie befinden sich vorwiegend in der Surselva sowie in Mittel- und Südbünden. Bis heute wurden rund 190 Wohngebäude mit Werten über dem Grenzwert entdeckt. 20 Prozent davon sind saniert worden.

Neben der Bestimmung der Radongebiete sollen die Kantone gemäss Art. 116 StSV auch die in Radongebieten zu treffenden Sanierungsmassnahmen für Räume festlegen, in denen der Grenzwert überschritten wird. Die Sanierungsmassnahmen müssen 20 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, d.h. bis im Jahre 2014, durchgeführt sein.

In den Kantonen Tessin und Neuenburg sind in den letzten Jahren mit grossem Aufwand flächendeckende Messkampagnen in Radongebieten durchgeführt worden. Diese Kampagnen haben zum Ziel, möglichst alle Gebäude mit überschrittenem Grenzwert zu finden und zu sanieren. Die Messgeräte wurden den Gebäudeeigentümern in der Regel gratis zur Verfügung gestellt.

Im Kanton Graubünden besteht aufgrund des erhöhten regionalen Risikos ebenfalls ein grosses Bedürfnis nach flächendeckenden Messungen in Radongebieten. Die in den Radongebieten wohnhaften Personen sind jedoch kaum über das Radonproblem informiert und wissen insbesondere nicht, ob sie in einem Gebäude mit überschrittenem Grenzwert wohnen und somit ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko eingehen.

In diesem Zusammenhang stellen die Unterzeichnenden folgende Fragen:

1. Wie wird die in den Radongebieten ansässige Bevölkerung über das Radonproblem informiert?

2. Wie stellt die Regierung sicher, dass alle Wohngebäude in Radongebieten hinsichtlich Radon gemessen werden?

3. Kann die Bündner Bevölkerung in Radongebieten ebenfalls von Gratismessungen profitieren?

4. Wie will die Regierung das Ziel gemäss Art. 116 StSV erreichen, bis im Jahre 2014 alle Gebäude mit überschrittenem Grenzwert zu sanieren?

5. Wie wird im Kanton Graubünden garantiert, dass bei neuen Gebäuden keine Radonprobleme mehr auftreten?

6. Wie sind die Auswirkungen auf den Tourismus zu beurteilen, wenn touristisch bedeutsame Destinationen wie Flims, Davos, Disentis/Mustér oder Pontresina als Radongebiete eingestuft sind?


Chur, 22. April 2009

Thöny, Berther (Sedrun), Troncana-Sauer, Arquint, Baselgia-Brunner, Berni, Blumenthal, Brüesch, Bucher-Brini, Casutt (Falera), Conrad, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Giovanoli, Jaag, Jäger, Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Nigg, Noi-Togni, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Portner, Tenchio, Thurner-Steier, Trepp, Wettstein, Locher Benguerel

Session: 22.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Frage 1: Gemäss der eidgenössischen Strahlenschutzverordnung (StSV) mussten die Kantone bis im Jahre 2004 Gebiete mit erhöhten Radongaskonzentrationen bestimmen. Graubünden führte deshalb in allen Gemeinden in ausgewählten Privathäusern sowie in den kommunalen und kantonalen Gebäuden Radonmessungen gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durch. Aufgrund dieser Messungen mussten damals von den 208 Gemeinden 67 Gemeinden als Radongebiete (Gemeinden mit erhöhter Radonbelastung) eingestuft werden. Diese Gemeinden wurden schriftlich aufgefordert, bei Baugesuchen (Neu- und Umbauten) die Bauleute darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde als Radongebiet eingestuft ist und im Rahmen der Bautätigkeit die Radonproblematik berücksichtigt werden muss. Die Bevölkerung wurde daneben während der Messkampagne in verschiedenen Ausstellungen (Higa, Ilanzer-Messe, Davoser-Messe und an der Gehla) über die Radonproblematik informiert. Auch wurde im Jahre 2006 eine Medienreise „Radon“ zusammen mit dem BAG organisiert. Die Fachstelle Radon des Bundes hat schliesslich nach Art. 118 StSV den Auftrag, die Öffentlichkeit regelmässig über die Radonproblematik in der Schweiz zu informieren.

Frage 2: In den Gemeinden, die als Radongebiete eingestuft wurden, führt das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) zusammen mit den Gemeindebehörden auf freiwilliger Basis Radonmessungen für die Bevölkerung durch. Gebäudebesitzer oder Bewohner können bei der Gemeinde zwei Dosimeter abholen und die Messungen vornehmen. Vorgängig wird für die Bevölkerung zusammen mit der Gemeinde eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Gemeinde erfasst die Personen und Gebäudedaten, der Kanton ist für die Auswertung und die Berichtserstattung an die Teilnehmer der Messungen zuständig. Da die Messungen auf freiwilliger Basis erfolgen, werden ca. 80 % aller ständig bewohnten Gebäude erfasst. Eine Erfassung aller Gebäude ist nur mit Zwangsmassnahmen möglich und scheint nicht realistisch. Die Bevölkerung hat Ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen.

Frage 3: Der Kanton stellt zusammen mit dem BAG die Radondosimeter gratis zur Verfügung und erhebt keine Gebühren für die Auswertung sowie die Berichterstattung. Aus Sicht des Kantons können die Messungen gratis durchgeführt werden. Ob die Gemeinde für Ihren Aufwand (Abgabe der Dosimeter und Erfassung der Personen- und Gebäudedaten) der Bevölkerung einen Unkostenbeitrag in Rechnung stellt, ist durch den Kanton nicht beeinflussbar.

Frage 4: Bei Grenzwertüberschreitungen werden die Gebäudebesitzer darauf hingewiesen, dass eine Sanierung erforderlich ist. Etliche Gebäudebesitzer haben auf diesen Hinweis Sanierungen durchgeführt. Gemäss der Strategie des Radonprogramms Schweiz vom Mai 2008 fordert der Bund die Kantone auf, aktive Massnahmen einzuleiten, damit alle Gebäude, die eine Grenzwertüberschreitung aufweisen, saniert werden. Diese Massnahmen enthalten die Erfassung der Gebäude mit Grenzwertüberschreitung, die Kontaktaufnahme mit den Gebäudebesitzern, damit der aktuelle Stand ermittelt werden kann, sowie die Anordnung der Sanierungen. Eine Verfügung zur Sanierung eines Gebäudes wurde bis anhin durch keinen Kanton angeordnet. Der Kanton wird voraussichtlich im Herbst 2009 mit der Planung des Sanierungsprogramms beginnen.

Frage 5: In den Winterhalbjahren 03/04 bis 05/06 wurden Neubauten in Radongebieten und in Gebieten mit geringer Radonbelastung untersucht. In den Radongebieten wurden von 77 Gebäuden 5 Gebäude (6 %) mit Grenzwertüberschreitung festgestellt. In Gebieten mit geringer Radonbelastung (34 Gebäude) wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Richtwertüberschreitungen konnten in Radongebieten (29 %) und in Gebieten mit geringer Radonbelastung (11 %) festgestellt werden.
Aufgrund dieser Feststellungen wurde im Musterbaugesetz für Bündner Gemeinden (Fassung Nr. 6 vom 13. Dezember 2006) in Art. 81 Abs. 2 Ziff. 27 für Radongebiete Folgendes aufgeführt: Dem Baugesuch sind, soweit erforderlich, beizulegen: Bestätigung, dass die erforderlichen Massnahmen zum Schutz gegen Radon getroffen werden auf besonderem Formular.
Mit dieser Vorschrift sollen die als Radongebiet eingestuften Gemeinden sowie die Bauherren betreffend Radon sensibilisiert werden. Weitere Messungen in Neubauten werden zeigen, ob die Vorschrift ausreichend ist oder zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen.

Frage 6: Bei verschiedenen Medienanfragen betreffend Radon und auch an der Medienreise „Radon“, die am 21. März 2006 im Kanton Graubünden zusammen mit dem BAG durchgeführt wurde, war Radon und Tourismus nie ein Thema. Auch von den Tourismusgemeinden, die als Radongebiete eingestuft wurden, erfolgten diesbezüglich keine offiziellen Anfragen. Im Vergleich zu Graubünden, wo nur Gemeinden mit hoher Radonbelastung als Radongebiete eingestuft wurden, hat der Kanton Tessin im Oktober 1996 entschieden, alle Gemeinden als Radongebiet einzustufen. Auswirkungen auf den Tourismus im Kanton Tessin infolge dieser Einstufung sind uns bis anhin nicht bekannt.

Datum: 6. Juli 2009