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Session: 16.06.2009
Rund 70% der jugendlichen SchulabgängerInnen im Kanton Graubünden wählen für den Einstieg ins Erwerbsleben den Weg der Berufslehre. Genügend dezentrale Ausbildungsplätze sind unabdingbare Voraussetzung dafür, diesen jungen Menschen eine Perspektive für den beruflichen Einstieg zu eröffnen. Es muss im volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Interesse des Kantons sein, dass Unternehmen und Firmen Lehrstellen anbieten und Lehrlinge ausbilden. Im Umfeld der sich auch im Kanton Graubünden immer mehr bemerkbar machenden Wirtschaftskrise ist dies umso wichtiger, gehen doch laufend Arbeitsplätze verloren und damit schlussendlich auch Ausbildungsplätze. Der Kanton hat als einer der grössten Auftraggeber und Besteller die Möglichkeiten, im Rahmen der geltenden Gesetze ausbildende Betriebe zu unterstützen und zu fördern.

Die Regierung wird beauftragt, bei der Vergabe von Dienstleistungen, Bauarbeiten und Lieferungen ihre Amtsstellen anzuweisen, bei Direktaufträgen und im Einladungsverfahren primär Unternehmen und Firmen mit Arbeitsplätzen in Graubünden einzuladen resp. zu berücksichtigen, die nachweislich Lehrstellen anbieten und/oder Lehrlinge ausbilden. Vorausgesetzt wird selbstverständlich die geforderte Leistungsfähigkeit der Betriebe.

Poschiavo, 16. Juni 2009

Dudli, Geisseler, Felix, Arquint, Augustin, Baselgia-Brunner, Berther (Sedrun), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brantschen, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Bühler-Flury, Bundi, Butzerin, Campell, Candinas (Rabius), Casparis-Nigg, Castelberg-Fleischhauer, Casty, Casutt (Falera), Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Clavadetscher, Conrad, Donatsch, Fasani, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Giovanoli, Hardegger, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Hasler, Jaag, Jäger, Jeker, Jenny, Keller, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Loepfe, Mani- Heldstab, Märchy-Michel (Malans), Marti, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Meyer- Grass (Klosters Dorf), Michel, Möhr, Nick, Niederer, Noi-Togni, Parolini, Parpan, Pedrini, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfiffner-Bearth, Plozza, Portner, Ratti, Righetti, Rizzi, Sax, Stiffler, Stoffel, Thöny, Thurner-Steier, Toschini, Tscholl, Tuor, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Candinas (Disentis/Mustér), Casutt-Derungs (Falera), Furrer- Cabalzar, Gunzinger, Hartmann (Küblis), Märchy-Caduff (Domat/Ems)

Session: 16.06.2009
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Das Anliegen, Lehrlingsausbildungen bei öffentlichen Beschaffungen mitzuberücksichtigen, ist nicht neu. Im Rahmen der Beratungen für ein neues kantonales Submissionsgesetz (SubG; BR 803.300) in der Februarsession 2004 entschied der Grosse Rat, die Lehrlingsausbildung als ein mögliches Zuschlagskriterium in die nicht abschliessende Auflistung von Art. 21 SubG aufzunehmen. Demzufolge kann seither auch im Kanton Graubünden zur Bewertung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes insbesondere auch das Kriterium der Lehrlingsausbildung berücksichtigt werden.

Die rechtliche Zulässigkeit des vergabefremden Kriteriums „Lehrlingsausbildung“ ist in der Rechtsprechung und Lehre allerdings umstritten. Einzelne kantonale Verwaltungsgerichte haben die Zulässigkeit dieses vergabefremden Kriteriums insofern bejaht, als ihm untergeordnete Bedeutung zukommen soll. Das Kriterium der Lehrlingsausbildung dürfe aber - so die Gerichte übereinstimmend - in jedem Fall nicht zur Diskriminierung einzelner Anbieter führen.

Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass die öffentlichen Auftraggeber bei der Auswahl des Anbieterkreises im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren nach Möglichkeit Unternehmen berücksichtigen können, die Lehrstellen in einem für die Branche und die Betriebsgrösse angemessenen Umfang anbieten. In diesem Rahmen ist es durchaus mit den Grundsätzen des öffentlichen Beschaffungswesens vereinbar, Unternehmen bevorzugt zu behandeln, die sich für die Anliegen der Lehrlingsausbildung einsetzen.

Im Rahmen von freihändigen Verfahren oder Einladungsverfahren werden schon seit Jahren - ohne dass eine dahingehende verwaltungsinterne Anweisung ergangen wäre - bei der Auswahl des Unternehmerkreises neben dem Steuerdomizil und der Leistungsfähigkeit auch Faktoren wie das Firmenalter (Neugründungen) oder die Beschäftigtenstruktur (Ausbildung von Lernenden, Anstellung von Menschen mit einer Behinderung, Rekrutierung von älteren Personen) einzelfallweise mitberücksichtigt. Damit sollten einerseits Jungunternehmungen gefördert und anderseits gezeigtes Sozialengagement gewürdigt werden.

Die Regierung erklärt sich deshalb bereit, die kantonalen Beschaffungsstellen anzuweisen, bei der Auswahl von Anbietern im freihändigen Verfahren oder Einladungsverfahren nach Möglichkeit Unternehmen zu berücksichtigen, die Lehrstellen in einem für die Branche und die Betriebsgrösse angemessenen Umfang anbieten. Allerdings sollen ortsansässige Kleinbetriebe oder Jungunternehmer, welche nicht über die Grösse oder Struktur zur Lehrlingsausbildung verfügen, dadurch nicht benachteiligt werden. Die Regierung beantragt deshalb, den Auftrag mit dieser Einschränkung zu überweisen.

Datum: 9. September 2009