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Session: 16.06.2009
Wir haben festgestellt, dass die öffentliche Hand in letzter Zeit immer häufiger systematisch Entscheidungskriterien anwendet, welche den Anbieter mit dem tiefsten Preis bevorzugt, und so andere Vergabekriterien in den Hintergrund rücken lässt. Dies führt zu Missbräuchen, Unfällen auf den Baustellen und Lohndumping, wie dies bereits auf den Baustellen der Alp Transit Ceneri und bei der Kehrrichtverbrennungsanlage von Giubiasco der Fall war.

Die letzten Beispiele, die im Tessin ans Licht gekommen sind, könnten auch bei uns Realität werden.

In der Tat hat das Bundesamt für Strassen in Bern (ASTRA) bei der Ausschreibung für die Materialbewirtschaftung des Umfahrungstunnels von Roveredo die Gewichtung des Preiskriteriums auf 90% festgesetzt und so die anderen Kriterien praktisch ausser Acht gelassen. Dies bedeutet, dass jener gewinnt, welcher den tiefsten Preis anbietet, ohne Rücksicht auf Qualität, Umweltaspekte, Zuverlässigkeit des offerierten Preises, auf ein Bauprogramm, welches auf einen angemessenen Einsatz von Personal und Lernenden abgestimmt ist, etc.

Wir erhoffen uns, dass sich die öffentliche Hand nicht von dieser neuen spekulativen Mode blenden lässt, die einerseits am Anfang tiefere, politisch vertretbare Budgetkosten bedeuten kann, andererseits aber eine Reihe von Kontraindikationen mit sich bringt, welche den erwarteten wirtschaftlichen Vorteil zunichte machen könnten.

Man hofft auf den Willen der öffentlichen Hand, den günstigsten Preis auszuwählen, welcher die Einhaltung der Vertragsregeln begünstigen soll, was fachspezifische Erfahrung und Kenntnis, Beschäftigungslage, Ausbildung, Steuern und Zahlungen an die Sozialversicherungen bedeutet.

Wir möchten die Regierung zudem auf die Kehrseite aufmerksam machen: Unternehmen, welche öffentliche Aufträge erhalten haben, vergeben diese Arbeiten an ins Ausland (z.B. Oststaaten) ausgelagerte Firmen weiter, die ihrerseits die Arbeiten an Unternehmen untervergeben, welche unterbezahltes Personal zu prekären allgemeinen Bedingungen beschäftigen.

Der Regierung werden folgende Fragen gestellt:

a) Ist die Regierung in der aktuellen wirtschaftlichen Krise bereit, dieser Situation mehr Beachtung zu schenken und die spezifische Gewichtung von preisunabhängigen Vergabekriterien (z.B. Einsatz von Lernenden, Umweltschonung etc.) zu erhöhen?

b) Sind spezielle Kontrollen vorgesehen, um "wilde" Untervergaben zu verhindern?

c) Ist die Regierung bereit, beim ASTRA zu intervenieren, damit andere - preisunabhängige - Vergabekriterien vermehrt berücksichtigt werden?

Poschiavo, 16. Juni 2009

Righetti, Pedrini, Keller, Augustin, Berther (Sedrun), Bleiker, Blumenthal, Brantschen, Bucher-Brini, Buchli, Butzerin, Cahannes Renggli, Candinas (Rabius), Castelberg-Fleischhauer, Casty, Cavigelli, Christoffel-Casty, Conrad, Fallet, Fasani, Felix, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Giovanoli, Hardegger, Jäger, Kleis-Kümin, Mani-Heldstab, Meyer Persili (Chur), Parpan, Peyer, Plozza, Portner, Quinter, Stiffler, Stoffel, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Tuor, Zanetti, Candinas (Disentis/Mustér)

Session: 16.06.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

a) Grundsätzlich darf für den Kanton Graubünden festgestellt werden, dass im angesprochenen Baubereich die aktuelle Wirtschaftskrise sich bisweilen noch nicht stark bemerkbar gemacht hat und die einheimischen Bauunternehmungen auch gemäss Einschätzung des Bündnerischen Baumeisterverbandes nach wie vor über einen relativ hohen Arbeitsvorrat verfügen. In Anbetracht der sich abzeichnenden leichten Abschwächung des privaten Bausektors hat die Regierung allerdings für das laufende und das kommende Jahr zusätzliche Mittel für den Infrastrukturbereich bereit gestellt, welche direkt der Bündner Wirtschaft zu Gute kommen werden. Gemäss den jahrelangen Vergabestatistiken des Kantons ergehen nämlich über 90 Prozent aller öffentlichen Bauaufträge an einheimische Unternehmungen.

Die Beschaffungsstellen des Kantons wenden je nach der Art und Komplexität des Auftrages sowie des massgeblichen Verfahrens verschiedene Kombinationen von Zuschlagskriterien an, um letztlich das für den Kanton wirtschaftlich günstigste Angebot zu erhalten. Dabei bedienen sie sich jedoch ausschliesslich auftragsbezogener Zuschlagskriterien wie den Preis, die Qualität oder die Termine. Vergabefremde Zuschlagskriterien wie Steuerdomizil, örtliche Arbeitsplätze, angemessene Verteilung der Aufträge kommen - mit Ausnahme der Lehrlingsausbildung - aufgrund der rechtlichen und grundsätzlichen Schwierigkeiten im Umgang mit diesen Kriterien bei der Angebotsbewertung überhaupt nicht zur Anwendung. Kriterien der Umweltverträglichkeit müssen zudem mit der zu erbringenden Leistung in direktem Zusammenhang stehen und dürfen sich nicht diskriminierend auswirken. Nach der Praxis des Verwaltungsgerichtes Graubünden kommt schliesslich dem Zuschlagskriterium Preis in der Regel eine vorrangige Bedeutung zu. Das Gericht hat festgehalten, dass dem Preis ein umso höheres Gewicht zuzuerkennen ist, je geringer der Schwierigkeitsgrad einer Aufgabe ist.

b) Gemäss Art. 10 des kantonalen Submissionsgesetzes stellt die Beschaffungsinstanz mittels einer Selbstdeklaration sicher, dass der Anbieter die Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen einhält und Dritte, denen er Aufträge weitergibt, ebenfalls vertraglich zur Einhaltung dieser Vorschriften verpflichtet. Die Überprüfung der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften übernehmen dabei in unserem Kanton die Paritätischen Berufskommissionen (PBK), welche in der Regel von sich aus, aber auch auf Anzeige der öffentlichen Hand oder von Privatpersonen hin tätig werden. Wird ein Verstoss festgestellt, so spricht die Regierung die notwendigen Sanktionen aus. Dieses Kontrollsystem hat sich in der Vergangenheit überaus bewährt, weshalb die Regierung aus heutiger Sicht keinen zusätzlichen Handlungsbedarf erkennt.

c) Die von den Unterzeichnern geschilderten Submissionsfälle betreffen offensichtlich öffentliche Vergaben des Bundes bzw. des Kantons Tessin und liegen somit in deren alleiniger Kompetenz und Verantwortung. Da auch der Bund im Bereiche des öffentlichen Beschaffungswesens seine gesetzlichen Verpflichtungen autonom erfüllt, sind die Einflussmöglichkeiten des Kantons, im Sinne der Anfrage zu intervenieren, als äusserst gering einzuschätzen.

Datum: 9. September 2009