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Session: 18.06.2009
Im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung durch den Grossen Rat im August 2003 wurden oben erwähnte Unterstützungsbeiträge für die Dauer von 2005 - 2007 sistiert. Die Behandlung im Rat verlief kontrovers und endete mit einer knappen Zustimmung von 56 : 38 Stimmen.

Die Unterstützung gemäss BR 433.100 erfolgt im Rahmen von 20 – 40% der anrechenbaren Kosten an Bildungsanlässe nicht gewinnorientierter Vereine und Organisationen des Kantons. Die durchschnittlich ausbezahlten Beträge an ca. 500 Kurse beliefen sich vor der Sistierung auf rund Fr. 200‘000.-.

Die unterstützten Kurse umfassten den ganzen Kanton und sind vor allem auch in den weniger dicht besiedelten Regionen von grosser Bedeutung. Sie beruhen praktisch alle auf einen grossen unentgeltlichen Einsatz Freiwilliger.

Bildungsveranstaltungen und Kurse, die von den in der Bevölkerung verwurzelten sozialen und kulturellen Vereinigungen erbracht werden, sind wichtige und unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen Bildungsstrategie, die alle Bevölkerungsschichten umfasst. Sie erfüllen zudem auch eine soziale Funktion.

Die vergangenen Jahre zeigen auf, dass Anbieter zunehmend Mühe haben, ihre Bildungsangebote durchzuführen, nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen. Die Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung Graubünden ist deshalb auch schon 2008 beim EKUD vorstellig geworden.

Der Kanton kann mit wenig Geld eine nicht zu unterschätzende Multiplikatorenfunktion erfüllen und den zahlreichen Vereinigungen mit der Beitragsgewährung auch Anerkennung für deren Arbeit zollen.

Die Unterzeichneten bitten die Regierung, die Massnahme 29 der Struktur- und Leistungsüberprüfung aufzuheben und ab 2010 wieder die anerkannte und willkommene Praxis der Unterstützung der Fortbildung Jugendlicher und Erwachsener wieder einzuführen.

Poschiavo, 18. Juni 2009

Arquint, Mani-Heldstab, Portner, Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Blumenthal, Brüesch, Bucher-Brini, Bühler-Flury, Bundi, Caduff, Campell, Candinas (Rabius), Caviezel-Sutter, Claus, Darms-Landolt, Fasani, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Jenny, Koch, Loepfe, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel, Niederer, Noi-Togni, Parolini, Peer, Peyer, Pfiffner-Bearth, Pfister, Ragettli, Tenchio, Thomann, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Furrer-Cabalzar, Gunzinger, Locher Benguerel, Märchy-Caduff (Domat/Ems), Zurfluh

Session: 18.06.2009
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Das Gesetz über die Unterstützung der Fortbildung Jugendlicher und Erwachsener im Kanton Graubünden (Fortbildungsgesetz) unterstützt Bestrebungen zur Hebung der Volksbildung (Art. 1). Zu den Veranstaltungen, die Beiträge auslösen können, zählen einerseits allgemeine und hauswirtschaftliche Angebote, welche Jugendliche auf das praktische Leben vorbereiten und ihre geistig-seelische Entwicklung auf christlicher Grundlage fördern (Art. 3 lit. a). Andererseits können Veranstaltungen für die erwachsene Bevölkerung subventioniert werden, so Sprachkurse, Kurse über staatsbürgerliche Fragen, über wissenschaftliche Themata, Literatur, Kunst, Musik, Folklore, Erziehungsfragen und sinnvolle Freizeitgestaltung oder handwerkliche und hauswirtschaftliche Kurse; möglich sind auch Beiträge an Bibliotheken (Art. 3 lit. b).

Der Kanton unterstützte noch im Schuljahr 2003/04 total 388 Kurse mit Fr. 103‘000.-. Anschliessend galt bis 2007 die vom Grossen Rat im Rahmen des Projekts „Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts“ nach ausgiebiger Diskussion beschlossene Massnahme A 29 (Sistierung der Beiträge nach Fortbildungsgesetz). Die mit der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts vom Grossen Rat beschlossenen Massnahmen waren in der Hauptzielsetzung insgesamt sehr erfolgreich und der Kantonshaushalt wurde in der vorgegebenen Zeitspanne saniert.

Aufgrund ihrer befristeten Geltungsdauer lief die Massnahme A 29 mit der Beitragssistierung im Jahr 2007 aus, ohne dass dafür ein zusätzlicher Beschluss erforderlich war. Gleichwohl wurde in der Folge darauf verzichtet, Mittel für Beiträge gestützt auf das Fortbildungsgesetz zu budgetieren. Ausschlaggebend dafür waren u.a. folgende Gründe: a) Die Wirksamkeit von nach dem Giesskannenprinzip geleisteten Klein- und Kleinstbeiträgen (ab Fr. 25.-) ist zweifelhaft und die mit der Beitragssistierung befürchteten praktischen Auswirkungen traten nicht ein; b) Beiträge an Veranstaltungen und Kurse wirken marktverzerrend, wenn die Kurse in Konkurrenz zu Angeboten von nichtbeitragsberechtigten Marktteilnehmenden stehen; c) Beitragsleistungen aus dem Fortbildungsgesetz sind weitgehend überflüssig geworden; mit dem Kulturförderungsgesetz (Bibliotheken, Kultur), dem Sprachengesetz (Sprachkurse zur Integration Zuziehender) und dem Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (z.B. Weiterbildungsangebote nach Art. 28) bestehen heute Grundlagen für die Unterstützung zahlreicher Angebote, die Mitte der Siebzigerjahre nur auf Grundlage des Fortbildungsgesetzes unterstützt werden konnten; d) mit diesem Verzicht konnten die beim Kanton vorhandenen Ressourcen effizienter eingesetzt werden, weil der Aufwand für die Koordination von Beitragszahlungen auf der Grundlage der verschiedenen Gesetze bei der Gesuchsbearbeitung kleiner ist.

Da die Aufhebung der Massnahme A 29 nicht erforderlich ist und weil sich der aktuelle Verzicht auf Beitragsleistungen nach Fortbildungsgesetz auf überwiegend bildungs-ökonomische, bildungspolitische und ordnungspolitische Gründe abstützt, beantragt Ihnen die Regierung auch aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung der Kantonsfinanzen, den Auftrag nicht zu überweisen.

Datum: 9. September 2009