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Grafik Übersicht politische Planung

 

Das Regierungsprogramm und der Finanzplan sind gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 46 der Verfassung des Kantons Graubünden (Kantonsverfassung, KV; BR 110.100) die zentralen Instrumente der strategischen und politischen Steuerung im Kanton Graubünden. Sie bilden gemeinsam die mittelfristige Schwerpunktplanung der Regierung. Das Regierungsprogramm umschreibt die wichtigsten Ziele und Aktivitäten der Regierung für eine Planungsperiode von vier Jahren. Zeitlich koordiniert und inhaltlich mit dem Regierungsprogramm abgestimmt, legt die Regierung die finanzpolitischen Ziele und Vorgaben fest. Der Finanzplan zeigt, wie sich der kantonale Finanzhaushalt in der gleichen Planperiode voraussichtlich entwickelt.

Die im Regierungsprogramm enthaltenen Entwicklungsschwerpunkte der Regierungstätigkeit werden jeweils in den Jahresprogrammen konkretisiert. Die jährliche Zuteilung finanzieller Mittel erfolgt über das Budget. Ein gut ausgebautes Controlling und eine laufende Beobachtung bilden die Grundlage für die rollende Planung, um Regierungsprogramm und Finanzplan den neuen Gegebenheiten anzupassen. Damit behalten die Mittelfristplanungen als zentrale Orientierungsleitlinien ihre Gültigkeit. Die Regierung behält sich vor, von den Planungen abzuweichen, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen dies erfordern.

Im Kanton Graubünden ist die Kooperation zwischen Parlament und Regierung bei der Erarbeitung der politischen Planung ausgeprägt vorhanden (Art. 60 Gesetz über den Grossen Rat [Grossratsgesetz; GRG, BR 170.100]). Die politische und strategische Planung erfolgt im Zusammenspiel zwischen Regierung und Parlament. Unter Wahrung der einzelnen Zuständigkeiten werden die Grundlagen gemeinsam erarbeitet und genutzt und die Planung inhaltlich koordiniert. So verabschiedet der Grosse Rat im Dialog mit der Regierung die übergeordneten politischen Ziele und Leitsätze (Erlass Grosser Rat). Die Regierung ihrerseits erstellt im Rahmen dieser Leitplanken das Regierungsprogramm und den damit verknüpften Finanzplan.