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Der Grosse Rat hat heute mit 106 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen ein neues kantonales Gemeindegesetz beschlossen. Das Gemeindegesetz bildet den Rahmenerlass für die Organisation der Gemeinden zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben. Das heutige Gemeindegesetz trat am 1. Juli 1974 in Kraft. Aufgrund verschiedener Teilrevisionen haben die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit gelitten. Die beschlossene Totalrevision lässt wesentliche und allgemeingültige Erkenntnisse aus der Rechtsprechung sowie der Praxis einfliessen und schliesst Rechtslücken. Die Bündner Gemeinden geniessen eine hohe Autonomie. Diesem Aspekt trägt auch das totalrevidierte Gemeindegesetz Rechnung. Die Regierung beschliesst das Inkrafttreten. Voraussichtlich wird dies auf den 1. Juli 2018 der Fall sein. Die Gemeinden werden rechtzeitig darüber orientiert, wo Anpassungsbedarf in ihren kommunalen Organisationserlassen besteht.