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Heute (1. Juli 2018) tritt das vom Grossen Rat in der Oktobersession 2017 beschlossene Gemeindegesetz des Kantons Graubünden in Kraft.

Gemeindegesetz des Kantons Graubünden

Wir haben die neue Gesetzgebung zum Anlass genommen, unsere Vorlagen, Praxisempfehlungen und Wegleitungen an das neue Recht anzupassen. Neben der überarbeiteten Mustergemeindeverfassung und einer neu erarbeiteten Praxisfestlegung zum Nutzungsvermögen/Bodenerlöskonto haben wir den Leitfaden für die Geschäftsprüfungskommission (GPK-Leitfaden, Neuauflage 2018) angepasst. Es wurden aber auch verschiedene HRM2-Praxisempfehlungen in formeller und materieller Hinsicht angepasst.

 

Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier:

Ginfo 2/2017