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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Grossen Rates hat die Teilrevision des StG beraten und verabschiedet. Die Kommission unterstützt einstimmig die Auffassung der Regierung, wonach der steuerbare Eigenmietwert bei 70 Prozent belassen werden soll. Die Beratung im Grossen Rat findet in der Augustsession (26.–29.8.) statt. Es ist vorgesehen, dass die Regierung die Teilrevision von wenigen Bestimmungen abgesehen per 1. Januar 2016 in Kraft setzen wird.


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