Quellensteuer 2013
Abrechnungstermine
a) Für Saisonbetriebe:
- bis am 15. Mai für die Wintersaison
- bis am 15. November für die Sommersaison
b) Für übrige Betriebe:
- bis am 31. Juli für die erste Jahreshälfte (01.01. - 30.06.)
- bis am 31. Januar für die zweite Jahreshälfte (01.07. - 31.12.)
Auskünfte
Für Auskünfte betreffend die Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteueramt oder via E-Mail an den Kontakt in der Kontextinformation auf der rechten Seite.