Öffentliche Auflage: Genehmigung der Anordnung provisorischer Massnahmen nach Art. 47 BWRG betreffend den Weiterbetrieb des Kraftwerks Pintrun ab dem 1. Dezember 2024, Kraftwerk Pintrun AG
Der titelerwähnte Beschluss liegt öffentlich auf.
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Regierungsbeschluss
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