Navigation

Inhaltsbereich

Die Regierung ordnet zwei Sanierungen für Bündner Kraftwerke an. Sie verfügt für das Kraftwerk Clemgia der Gemeinde Scuol die gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung. Dadurch wird die Gemeinde Scuol verpflichtet, an der Wasserfassung des Gemeindekraftwerks saisonal abgestufte Dotierungen vorzunehmen. Mit dieser Sanierungsverfügung kann ein weiterer wichtiger Schritt bei den Restwassersanierungen in Graubünden vollzogen werden. Für 156 der insgesamt 224 Wasserfassungen ist die Restwassersanierung damit nun erledigt oder es liegen Lösungen im Grundsatz vor. Die betreffenden Kraftwerkanlagen vereinigen über 75 Prozent der Gesamtproduktion im Kanton.
Weiter ordnet die Regierung für die Kraftwerke Ilanz AG in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Das bestehende, sechs Meter hohe Stauwehr Tavanasa mit seitlicher Wasserfassung ist mit einer nicht optimal konzipierten Fischaufstiegshilfe ausgestattet und hat keine Fischabstiegshilfe. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen, welche die Kraftwerksbetreiber umzusetzen müssen.