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Die Regierung hat den Nachtrag zur Wasserrechtsverleihung betreffend Nutzung der Wasserkraft des Tasnan genehmigt. Dadurch wird die Kraftwerksgesellschaft berechtigt, einen Teil des ihr zu Stromerzeugungszwecken verliehenen Nutzwassers der Bergbahnen Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent AG für Beschneiungszwecke abzugeben. Die Wasserabgabe beschränkt sich auf maximal 180 000 m3 pro Wintersaison im Zeitraum November bis Februar. Die gesetzlich verlangten (und in der Wasserrechtsverleihung vom 17. und 23. September 2009 bzw. im Regierungsbeschluss vom 10. Juli 2012 [Prot. Nr. 699]) festgelegten Restwassermengen für die Wasserentnahme am Tasnan werden dadurch nicht geändert.