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Die Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (ewz) beantragen eine Übergangslösung für die Dotierwasserabgabe ab dem Stauwehr Burvagn bis zur Rekonzessionierung des Wasserkraftwerks Tiefencastel West. Die gewässerökologischen Eckwerte dafür wurden in der Begleitgruppe zu Art. 80 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20) und folglich in der Restwassersanierungsverfügung durch die Regierung bereits vorausschauend genehmigt. Die Übergangsregelung soll bis zur Umsetzung des parallel öffentlich aufliegenden Gesuchs um Rekonzessionierung des KW Tiefencastel West und der darin integrierten Projektgenehmigung für die Sicherstellung der Dotierwasserabgaben nach Art. 31 ff GSchG notwendigen baulichen Anpassungen an den bestehenden Wasserfassungen gelten.

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Gesuchsunterlagen

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