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Die Gannitobel GmbH (Gemeinde Vals) ersucht um Baufristverlängerung für die Realisierung des Kleinwasserkraftwerks Gannitobel Vals. Die Verlängerung der Baufrist ist notwendig, weil die Realisierung des Projekts aus erheblichen Verwerfungen pandemiebedingt und den folglich witschaftlichen Unsicherheiten bisher nicht erfolgt ist. Der übrige Inhalt des Konzessionsvertrags, insbesondere Umfang und Dauer der Konzession, wird durch die vorliegende Baufristverlängerung nicht tangiert. Ebenso nicht tangiert durch die Baufristverlängerung verbleibt der Inhalt der Konzessions- und Projektgenehmigung durch die Regierung vom 22. September 2022 (Protokoll Nr. 801/2020).

Hier gelangen Sie zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.

Gesuchsunterlagen

01-01 Antrag Genehmigung Verlängerung Baufristen
01-02 Beilage 1 Gesuch um Verlängerung Baufristen, Gannitobel GmbH
02-01 WRV 26.06.2017 Gannitobel Ausbau 250 l pro s
02-02 KG und PG Gannitobel