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Beitragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Energieberatung für eine im Kanton Graubünden gelegene Betriebsstätte in Anspruch nehmen. Die Beratung ist von einem akkreditierten Energieberater im Auftrag einer der folgenden Organisationen durchzuführen:

Der resultierende Beratungsbericht muss zwingend eine Massnahmenliste beinhalten, welche das Energiesparpotenzial der Betriebsstätte sowie eine Kostenschätzung für die Umsetzung der Sparmassnahmen aufzeigt.

Die Förderaktion ist bis am 31. Dezember 2023 befristet.

Energieberatung für Unternehmen, Flyer

Leitfaden Energieberatung für Unternehmen 

Erforderliche Beilagen bei der Gesuchstellung

1. Unterschriebenes Gesuchsformular
2. Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes
3. Bezahlte Rechnung für die Energieberatung
4. Beratungsbericht


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