Antragsformular Fahrplanverfahren
Der Kanton Graubünden ist dauernd bestrebt, das ÖV-Angebot unter der Berücksichtigung finanzieller Möglichkeiten zu verbessern. Wir freuen uns über die Bearbeitung Ihres Anliegens, mit dem Ziel eine Qualitätsverbesserung des ÖV zu erreichen.
Das Fahrplanverfahren findet gemäss vom BAV festgelegten Fristen statt. Die Möglichkeit ein Fahrplananliegen einzureichen steht Ihnen das ganze Jahr über offen, aufgrund der Vorlauffristen sind grössere Anliegen bis Ende März einzureichen, damit eine Umsetzung per Fahrplanwechsel von Mitte Dezember möglich ist.
Die mit blau gekennzeichneten Felder sind zwingend anzugeben. Bitte verwenden sie für jedes Begehren/Fahrplanfeld ein neues Formular.
Wir bitten Sie, um möglichst präzise Angaben und eine prägnante Begründung für die von Ihnen gewünschte Optimierung.
Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung Ihres Antrages. Eine definitive Rückmeldung, ob Ihr Antrag per Fahrplanwechsel von Mitte Dezember umgesetzt werden kann, erfolgt zwischen Juli und September. Die jeweiligen Präsidenten/Innen der Fahrplanregionen sowie die Transportunternehmungen werden durch das Amt für Energie und Verkehr mit den Fahrplananträgen bedient.
Ebenfalls können Fahrplananträge per Mail an fahrplanentwurf@gr.ch und auf dem Postweg an:
Amt für Energie und Verkehr, Abteilung öffentlicher Verkehr, Ringstrasse 10, 7001 Chur