Der Kanton ermöglicht zu Aus- und Weiterbildungszwecken die Ausübung der
Übungfischerei an einem öffentlichen Gewässer oder die Fischerei an speziell zu diesem Zweck ausgeschiedenen
Übungsteichen.
Für die Ausübung der
Übungsfischerei ohne Patent und ausserhalb der Fischereisaison sowie für die Nutzung eines
Übungsteiches ist beim zuständigen Amt für Jagd und Fischerei eine entsprechende Bewilligung einzuholen.
Weitere Informationen mit entsprechendem Antragformular finden sie hier:
Weisung und Antrag Übungsfischerei/Übungsteiche