Erhöhung des Höchstgewichts auf zwei Kantonsstrassen in der Val Lumnezia
Auf der Surinerstrasse sowie auf der Silginerstrasse in der Gemeinde Lumnezia werden das zulässige Höchstgewicht und die Höchstbreite neu festgelegt. Die Regierung genehmigt auf beiden Strassen eine Erhöhung des Höchstgewichts von heute 18 Tonnen auf neu 32 Tonnen sowie eine neue Höchstbreite von 2,55 Metern anstelle von 2,3 Metern.
© Bundesamt für Landestopografie
Surinerstrasse (gelb) / Silginerstrasse (rot)