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Nach erfolgtem Ausbau verschiedener Kantonsstrassen wird das zulässige Höchstgewicht neu festgelegt und ein Anhängerverbot für Lastwagen aufgehoben. Auf folgenden Strassenabschnitten wird das Höchstgewicht auf 32 Tonnen erhöht: Umbrailstrasse, Anschluss Sta. Maria Val Müstair bis Runc Süsom; Überlandquartstrasse, Anschluss Dorf Grüsch bis Anschluss N28 Grüsch Mitte; Überlandquartstrasse, Pendlasand bis Valzalum; Valzeinastrasse, Sand bis Boden; Pussereinstrasse, Anschluss Underpusserein bis Anschluss Büheli; St. Antönierstrasse, Chrüz bis Anschluss Sand und Rütistrasse, Anschluss Büel bis Anschluss Stapfa.

Mit 40 Tonnen dürfen neu folgende Strassenabschnitte befahren werden: Überlandquartstrasse, Anschluss N28 Grüsch Mitte bis Pendlasand; Valzeinastrasse, Au bis Sand und Segnasstrasse, Anschluss Segnas bis Pignola. Auf letzterem Strassenabschnitt wird zudem das Anhängerverbot für Lastwagen aufgehoben.

Zudem wurden zwei weitere Kantonsstrassen ohne erfolgten Ausbau neu beurteilt. Somit dürfen die Lohnerstrasse neu mit einem Höchstgewicht von 32 Tonnen und die Schamserbergstrasse neu mit einer Höchstbreite bis 2,55 Meter befahren werden.