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Das am 1. Januar in Kraft getretene Strassengesetz anerkennt die grundsätzliche Förderung des Langsamverkehrs als wichtige Aufgabe des Kantons. Neu soll deshalb das Tiefbauamt neben dem Strassenverkehr mit seiner Fachstelle für Langsamverkehr (FS LV) auch die Infrastrukturen für andere Mobilitätsformen wie Wandern, Velofahren, Mountainbiken und Skaten kantonsweit koordinieren und mit Beiträgen unterstützen.

Als Folge des neuen Gesetzes wird die bisherige, im BVFD angesiedelte Fachstelle für Fuss- und Wanderwege, geleitet von Arno Lanfranchi, aufgelöst und deren Aufgaben vom Tiefbauamt übernommen. Peter Stirnimann, bisher im Tiefbauamt für Radwege zuständig, betreut die neue Fachstelle Langsamverkehr.

Die private Fachorganisation BAW Bündner Wanderwege wird weiterhin im Auftrag des Kantons Projekte im Bereich Langsamverkehr bearbeiten.

Anfragen und Begehren im Zusammenhang mit Wanderwegen oder allgemein Langsamverkehr sind ab sofort an die folgende Adresse zu richten:

Tiefbauamt Graubünden
Fachstelle Langsamverkehr
Grabenstrasse 30
7001 Chur

per Mail an flv@tba.gr.ch
oder Telefon 081 257 3711 / 3712

Die gesetzlichen Randbedingungen für den Langsamverkehr finden sich im neuen Strassengesetz (StrG) und der dazugehörigen Verordnung (StrV). Von Interesse sind hier Art. 6 und 58 StrG sowie Art. 5, 31 und 32 StrV.