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Zwischen dem Kanton Graubünden und WWGR bestehen diverse Leistungsvereinbarungen, welche die Zusammenarbeit bezüglich verschiedener Themenbereiche regeln. Mit der neuen LV25 werden sämtliche Leistungen bezüglich der Zusammenarbeit in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Dabei erfolgt eine Aktualisierung hinsichtlich der Aufgaben wie auch eine Berücksichtigung der Teuerung. Die bestehenden Leistungsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit und können bei Unklarheiten beigezogen werden. Die LV25 ist rückwirkend ab 1. Januar 2025 gültig.

Der Verein Wanderwege Graubünden wird als Fachorganisation im Sinne der eidgenössischen respektive kantonalen Gesetzgebung anerkannt und ist Mitglied der schweizerischen Dachorganisation Schweizer Wanderwege. Die allgemeine Zielsetzung von WWGR besteht darin, das Wandern als sinnvolle Freizeitgestaltung zu fördern und sich für den Ausbau und Unterhalt der Infrastrukturen des Langsamverkehrs einzusetzen.

Wanderweg in Graubünden

© Andrea Badrutt

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