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Organigramm Zuständigkeiten 

Allgemein:

  • Koordination von Planung, Bau und Signalisation der Anlagen des Langsamverkehrs von kantonalem Interesse.
  • Federführende Planung bei der Veloinfrastruktur mit den Gemeinden gemäss Sachplan Velo.
  • Festlegung der Wegnetze des Langsamverkehrs unter Einbezug der Gemeinden und Regionen.
  • Behandlung der Beitragsgesuche.
  • Wahrung der Interessen des Langsamverkehrs bei Konflikten mit anderen Infrastrukturen.
  • Beaufsichtigen und koordinieren der Erarbeitung der Inventarpläne über das Wanderwegnetz sowie deren Aktualisierung.

Im Speziellen im Bereich Wanderwege:

  • Vollzug und Umsetzung der eidgenössischen bzw. der kantonalen Fuss- und Wanderweggesetzgebung.
  • Aufsicht über das gesamte Fuss- und Wanderwegwesen im Kanton Graubünden.
  • Koordinieren der Tätigkeit der Regionen, Gemeinden, Amtsstellen und der privaten Fachorganisationen auf dem Gebiet des Fuss- und Wanderwegwesens

Für die Betreuung des rund 11'000 km grossen Wanderwegnetzes hat der Kanton mit Wanderwege Graubünden einen Leistungsauftrages abgeschlossen. Damit ist Wanderwege Graubünden im Speziellen zuständig für:

  • die Unterstützung der Regionen und Gemeinden bei der Planung, Realisierung, Erhaltung und der Wanderwege durch fachliche Beratung und Beschaffung von Grundlagen,
  • die Koordination der verschiedenen Wanderwegprojekte.