Allgemein:
- Koordination von Planung, Bau und Signalisation der Anlagen des Langsamverkehrs von kantonalem Interesse.
- Federführende Planung bei der Veloinfrastruktur mit den Gemeinden gemäss Sachplan Velo.
- Festlegung der Wegnetze des Langsamverkehrs unter Einbezug der Gemeinden und Regionen.
- Behandlung der Beitragsgesuche.
- Wahrung der Interessen des Langsamverkehrs bei Konflikten mit anderen Infrastrukturen.
- Beaufsichtigen und koordinieren der Erarbeitung der Inventarpläne über das Wanderwegnetz sowie deren Aktualisierung.
Im Speziellen im Bereich Wanderwege:
- Vollzug und Umsetzung der eidgenössischen bzw. der kantonalen Fuss- und Wanderweggesetzgebung.
- Aufsicht über das gesamte Fuss- und Wanderwegwesen im Kanton Graubünden.
- Koordinieren der Tätigkeit der Regionen, Gemeinden, Amtsstellen und der privaten Fachorganisationen auf dem Gebiet des Fuss- und Wanderwegwesens
Für die Betreuung des rund 11'000 km grossen Wanderwegnetzes hat der Kanton mit Wanderwege Graubünden einen Leistungsauftrages abgeschlossen. Damit ist Wanderwege Graubünden im Speziellen zuständig für:
- die Unterstützung der Regionen und Gemeinden bei der Planung, Realisierung, Erhaltung und der Wanderwege durch fachliche Beratung und Beschaffung von Grundlagen,
- die Koordination der verschiedenen Wanderwegprojekte.