Einreise von Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum
Mit dem neuen Ausländerausweis und dem gültigen heimatlichen Reisepass kann auch ohne zusätzliches Visum in sämtliche Schengen Staaten gereist werden. Bestehende Ausländerausweise von Drittstaatsangehörigen, die im Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch gültig sind, berechtigen weiterhin zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.