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Im Kanton Graubünden wurde zum Schutze der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen mit Wirkung ab 1. März 2008 ein Rauchverbot für öffentlich zugängliche geschlossene Räume sowie für den Innen- und Aussenbereich von Schularealen und Schulsportanlagen eingeführt.

Am 1. Mai 2010 traten das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die dazugehörende Verordnung des Bundesrates mit Gültigkeit in der ganzen Schweiz in Kraft. Die Bundesgesetzgebung legt minimale Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen fest und gibt den Kantonen explizit die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zu erlassen.

Am 2. September 2016 hat der Grosse Rat das Gesundheitsgesetz des Kantons Graubünden total revidiert und im Bereich Nichtraucherschutz ein Gesetz erlassen (Art. 9). Dieses ist ergänzend zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und der dazugehörenden Verordnung massgebend.

Gesundheitsgesetz Kanton Graubünden
Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen

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