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Personen, die an den Betriebstestungen in Graubünden teilnehmen, können ab Dienstag, 12. Oktober 2021 ein Testzertifikat beantragen. Vorausgesetzt wird ein negatives Testergebnis.

Personen, die an den Betriebstestungen teilnehmen, können bei der Erfassung einer neuen Testprobe über die bestehende Plattform my.easytesting.ch ein Testzertifikat beantragen.

  • Das Testzertifikat wird nach der Auswertung im Labor mit einem Downloadlink via SMS oder Mail zugestellt; 
  • Das Testzertifikat ist 72 Stunden (ab Erfassung/Scan der Probe) gültig;
  • Name, Vorname und Geburtsdatum müssen mit der ID oder dem Pass übereinstimmen; das Zertifikat ist sonst falsch bzw. ungültig. Bitte im Benutzerprofil überprüfen und sicherstellen, dass die Angaben übereinstimmen; 
  • Wird ein Zertifikat beantragt, hat die Aufsicht durch ein Vieraugenprinzip zu erfolgen. Wie dies konkret durchgeführt wird, ist den Betrieben überlassen. Zum Beispiel, ob alle oder nur definierte Mitarbeiter die Tests beaufsichtigen dürfen, sowie wo die Tests durchgeführt werden. Das Vieraugenprinzip wird beim Zertifikatsantrag bestätigt. Die Verantwortung zur korrekten Durchführung liegt beim Betrieb.
  • Bei Missbrauch (Urkundenfälschung) wird dem Betrieb das Recht zum Beantragen von Zertifikaten entzogen.