Meldestelle für einreisende Personen
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Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in der Schweiz unter Quarantäne zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Pflicht und keine Empfehlung!
Die Liste mit den Staaten oder Gebieten aus welchen die Einreise eine Quarantänepflicht nach sich zieht, befindet sich im Anhang zur Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs und wird laufend nachgeführt.
Wer sich einer Quarantäne entzieht, begeht nach Art. 83 des Epidemiengesetzes eine Übertretung, die mit Busse (maximal CHF 10'000) bestraft wird (Abs. 1 lit. h), bei Fahrlässigkeit mit Busse bis zu CHF 5'000.
Meldepflicht
Wer in die Schweiz einreist und einer Quarantänepflicht untersteht ist verpflichtet, sich sofort bei den zuständigen kantonalen Behörden zu melden.
Dauer der Quarantäne
Bei Einreise in die Schweiz hat sich die betroffene Person unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne dauert 10 Tage.
Verhalten während der Quarantäne
Informationen des Bundes zum Verhalten in der Quarantäne
Sollten Sie während der Quarantäne Symptome einer möglichen Infektion mit COVID-19 haben, namentlich:
- Fieber, Fiebergefühl
- Halsschmerzen
- Husten (meist trocken)
- Kurzatmigkeit
- Muskelschmerzen
- Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
Selten sind:
- Bindehautentzündung
- Kopfschmerzen
- Magen-Darm-Symptome
- Schnupfen
melden Sie sich unverzüglich bei der zuständigen Meldestelle für die Einreise aus dem Ausland.
Weiterführende Informationen
FAQ Bund zur Quarantäne bei Einreise
Kontakte
Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen:
Haben Sie Symptome (Atembeschwerden, Husten, Fieber), wollen in die Schweiz einreisen und haben medizinische Fragen?
Rufen Sie an: +41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
Informationen zu medizinischen Fragen für Ihre Reise
www.safetravel.ch
Infoline Coronavirus
Telefon +41 58 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)
Diese Infoline bietet keine medizinische Beratung an. Aufgrund der grossen Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Kontakt kantonale Meldestelle bei Auftreten von Symptomen
Telefon: 081 257 88 15
Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 und 13.30 bis 17.00
Medizinische Notfälle ausserhalb der Erreichbarkeit
Bitte rufen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin an, sie können so den diensthabenden Notfallarzt ausfindig machen.
In dringenden Fällen kontaktieren Sie umgehend die Santitätsnotrufzentrale Graubünden unter der Nummer 144.
Link zu Regionalnummern der Dienstärzte des Kantons Graubünden
Albula (Dr. Domenic Ganzoni, Bergün) | 081 407 11 23 |
Albula (Dr. Harald Jung, Alvaneu) | 081 404 20 30 |
Arosa | 0848 705 000 |
Bonaduz / Imboden | 0844 500 144 |
Chur | 081 252 36 36 |
Davos | 0844 003 003 |
Herrschaft, 5 Dörfer | 081 354 99 66 |
Ilanz und Umgebung | 0844 500 300 |
Klosters | 081 410 25 22 |
Mesolcina | 091 966 34 11 |
Oberengadin | 081 833 14 14 |
Poschiavo | 081 839 11 00 |
Trin/Flims/Laax/Falera | 0848 17 17 17 |
Unterengadin | 081 864 12 12 |
Vorderes Prättigau | 0848 081 081 |