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Das Gesundheitsamt unterstützt Projekte, die Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton Graubünden stärken und zur Strategie des kantonalen Gesundheitswesens passen.

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Gesundheitsgesetzes kann der Kanton Graubünden finanzielle Beiträge an Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention leisten. Die Beitragsbemessung erfolgt aufgrund der Auswertung des Gesuches. Beitragsgesuche sind bei der Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention des Gesundheitsamtes einzureichen.

Beitragsberechtigt sind Projekte, die im Kanton Graubünden umgesetzt werden bzw. die Bündner Bevölkerung als Zielgruppe im Fokus haben. Welche weiteren Kriterien erfüllt sein müssen, erfahren Sie im entsprechenden Leitfaden. Alle notwendigen Dokumente stehen hier zum Download bereit.

Dokumente für Schulen

Leitfaden zum Beitragsgesuch Schulen

Formular Beitragsgesuch Schulen

Wegleitung zum Projektbeschrieb Schulen

Formular Schlussdokumentation Schulen

Dokumente für nichtschulische Trägerschaften

Leitfaden zum Beitragsgesuch

Formular Beitragsgesuch

Wegleitung zum Projektbeschrieb

Formular Schlussdokumentation

Keine finanzielle Unterstützung

Keine finanzielle Unterstützung erfahren:

  • Projekte mit kommerziellem Charakter
  • Projekte die bereits durch den Kanton unterstützt werden (keine doppelte Subventionierung) z.B.
    - Sportförderung durch den Sport-Fonds www.avs.gr.ch
    - Tourismus- und Wirtschaftsförderung www.awt.gr.ch
    - Beiträge Langsamverkehr www.langsamverkehr.gr.ch
  • Projekte die im Konflikt zu Aktivitäten des Gesundheitsamtes oder dessen Partnern stehen
  • Jährliche Sporttage bzw. Sportlager
  • Jährliche Herbst- und Frühlingsausflüge
  • Bewegungs- und Unterrichtsmaterial für Pausenplatz und Klassenzimmer