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Unsere Jugendlichen sind uns wichtig. Wir wollen keine jugendlichen Straftäter. Denn hinter jedem Straftäter ist mindestens ein Opfer. Mit der Präventionsarbeit will die Kantonspolizei Graubünden Jugendkriminalität verhindern und verdeutlichen, welches die Verhaltensregeln unserer Gesellschaft sind. Bereits vor Christus waren die gesellschaftlichen Leitplanken ein Thema:

„Die Jugend ist schlecht! Sie liebt heutzutage den Luxus, hat schlechte Manieren, verachtet Autorität, hat keinen Respekt vor älteren Leuten und schwatzt, wo sie lernen und arbeiten soll. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten, sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch Süssspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.“ Sokrates 400 v. Chr. (wikipedia)

Unsere Spezialisten referieren im Unterricht, sie beraten Eltern und arbeiten mit ihrem Netzwerk (Schulsozialarbeit, Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Polizeiposten, Jugendanwaltschaft etc.) zusammen.

Auf Anfrage der Schulen gestalten wir eine Doppellektion im Bereich Jugendkriminalität. Dazu gehören folgende Themen:
•  Gefahren im Netz
•  Betäubungsmittel
•  Mobbing - Cybermobbing
•  Sexting
•  Gewalt
•  Vandalismus - Sachbeschädigung

Dabei geht es um:
•  Wie verhalte ich mich in der Gesellschaft?
•  Wo lauern Gefahren?
•  Wie kann ich mich schützen – in der realen Welt und/oder im Netz?
•  Wie soll ich mich verhalten – wo kann ich Hilfe holen?
•  Was sind Straftaten?
•  Was passiert bei einer Straftat?
•  Wann bin ich Opfer, wann werde ich zum Täter?
•  Wann habe ich das Recht auf Hilfe?
•  Rechte und Pflichten

In der Regel beinhaltet unser Besuch in einer Schule auch einen Elternabend. Die Eltern erfahren, was mit den Schülern erarbeitet wurde. Eine gute Vorbereitung durch die Lehrerschaft in den Klassen  hilft, den Stoff bleibend zu vermitteln.

Wir bieten auch Beratungsgespräche an für:
•  Betroffene/Opfer
•  Eltern von Betroffenen/Opfern
•  Eltern von Tätern

Dabei können wir einen möglichen Weg aufzeigen, wie bei einer erfolgten Straftat weiter vorgegangen werden kann. Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren.

Radikalisierungsverdacht - Informationen für Fachpersonen
Was tun bei einem Radikalisierungsverdacht? Gegen-radikalisierung.ch bietet Fachpersonen, die mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, Informationen und Instrumente rund um die Frage, wie in einer solchen Situation zu handeln ist.