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Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach nutzen, wie er will. Es gilt Rahmenbedingungen wie beispielsweise Abstandslinien oder Lärmeinschränkungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtend.

Aktuell sind im ÖREB-Kataster Graubünden folgende Eigentumsbeschränkungen verfügbar:

  • Nutzungsplanung;
  • Nationalstrassen;
  • Eisenbahnen;
  • Flughäfen;
  • belastete Standorte;
  • Grundwasserschutz;
  • Lärm;
  • Wald.

Im aktuellen Erweiterungsschritt werden die folgenden ÖREB-Themen hinzugefügt:

  • Planungszonen;
  • Waldreservate;
  • Gewässerraum;
  • Projektierungszonen: Leitungen mit einer Nennspannung von 220kV oder höher;
  • Baulinien Starkstromanlagen;
  • kantonale Baulinien.