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Ab dem 18. Oktober 2021 werden Veterinärbescheinigungen für Tier-Exporte im neuen Traces NT-System erfasst. Handelsbeteiligte, die künftig Tiere importieren oder exportieren möchten, müssen sich beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit registrieren und validieren lassen, auch wenn sie im alten System schon registriert waren.

Für das Verbringen von Equiden müssen neu die Bescheinigungen in jedem Fall in TRACES erfasst werden. Vereinfachte Dokumente wie der Anhang II sind nicht mehr anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen (die Equiden müssen sich gewöhnlich in einem Betrieb mit anerkannt niedrigem Gesundheitsrisiko aufhalten) sind aber Bescheinigung und TRACES-Meldung für „mehrfaches Verbringen während bis zu 30 Tagen“ gültig. Durch diese neuen Vorschriften wird der Equidenverkehr „in Intervallen von 30 Tagen“ lückenlos in TRACES abgebildet werden.