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Alles «Balsamico»?
Foto: © Mariakray - stock.adobe.com

Nicht jeder «Aceto Balsamico» ist ein «Aceto Balsamico Tradizionale di Modena» und nicht jeder «Balsamico» ist ein «Aceto Balsamico». Es gibt verschiedene Arten von Gärungsessigen sowie Mischungen und Zubereitungen daraus. Gärungsessige zu Speisezwecken werden in der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) umschrieben.

In einer im Frühsommer 2020 durchgeführten Untersuchungskampagne überprüfte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) verschiedene Gärungsessige aus zum Teil einheimischer Produktion. Insgesamt zehn Proben wurden durch die amtlichen Lebensmittelkontrolleure erhoben und im chemischen Labor des ALT hinsichtlich der Anforderungen der VLpH und der Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) überprüft.

Vier Proben wiesen denn auch einen etwas zu geringen Säuregehalt auf, auch wenn dieser noch innerhalb der Messunsicherheit der Bestimmungsmethode lag. Bei einer Probe musste ein zu hoher Alkoholgehalt beanstandet werden: Statt maximal 1.0 % vol zeigte der Essig einen Alkoholgehalt von 7.4 % vol, was auf eine unvollständige Umwandlung von Alkohol zu Essigsäure schliessen lässt.

Bei sechs Proben mussten bezüglich ungenügender Kennzeichnung Massnahmen angeordnet werden – die Sachbezeichnung, die Adressangabe oder der Hinweis auf Sulfite entsprach nicht immer den Vorgaben des Lebensmittelrechts. Zwei Essige mussten zur abschliessenden Deklarationsbeurteilung an die für die Herstellerbetriebe zuständigen Kantonschemiker überwiesen werden.

Unterm Strich wiesen acht von zehn Erzeugnissen Mängel auf. Die betroffenen Betriebe wurden aufgefordert, die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen.