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Authentizität von Wildbret
Foto: © juefraphoto - Fotolia.com

Fleisch vom Wild steht während der Jagdsaison nicht immer in ausreichender Menge zur Verfügung. Um Engpässe zu vermeiden, aber auch aus Gewinnsucht, wird hier und da Fleisch von Nutztieren verbotenerweise als Wildfleisch deklariert. Um derartigen Täuschungen auf die Schliche zu kommen, schlossen sich die Kantonslaboratorien St. Gallen, Schaffhausen und Graubünden in einer interkantonalen Untersuchungskampagne zusammen.

Mit den menschlichen Sinnen ist die Tierart, von dem ein Stück Fleisch stammt, nicht immer leicht erkennbar, insbesondere dann nicht, wenn es in angerichteten Speisen der Gastronomie oder Fleischzubereitungen der Metzgerschaft angeboten wird. Genaueren Aufschluss bietet da nur eine amtliche Laboranalyse, in diesem Fall mit der tierartspezifischen PCR-Methode (Polymerasekettenreaktion), welche z. B. Gams- von ähnlichem Schaffleisch klar zu unterscheiden weiss.

Im Herbst 2017 wurden 40 Proben in den Kantonen Schaffhausen (6), Graubünden (12) und St. Gallen (22) amtlich erhoben, darunter Hirsch-, Reh-, Gams- und Wildschweinpfeffer, Hirsch- und Rehgeschnetzeltes, Hirsch- und Gamsvoressen sowie Hirschtrockenfleisch und -mostbröckli.

Die Resultate der im Kantonale Labor St. Gallen untersuchten Proben deckten sich ausnahmslos mit den deklarierten Tierarten der entsprechenden Erzeugnisse, weswegen für diesmal keine Beanstandung ausgesprochen werden musste. Aufgrund des dennoch hohen Täuschungspotentials werden Folgeuntersuchungen nicht ausbleiben.