Navigation

Inhaltsbereich

Badewasserqualität in Bündner Freibädern
 

Je nach Wetterlage haben Freibäder von Anfang Mai bis Anfang September Saison. In dieser Zeit herrscht oft Hochbetrieb, was für die Badbetreiber eine Herausforderung darstellt. Denn das Badewasser muss auch bei starker Beanspruchung den hygienischen Anforderungen der eidgenössischen Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung genügen.

Die hygienische Aufbereitung von Badewasser ist ein komplexer Vorgang, der viel Know-how erfordert. Um Badegäste vor Krankheitserregern zu schützen, wird Beckenwasser gewöhnlich mit Chlor behandelt.  Desinfektionsnebenprodukte entstehen, wenn mit den Badegästen Schweiss, Urin, Hautschuppen etc. ins Beckenwasser gelangen, die mit Chlor reagieren.  Desinfektionsnebenprodukte wie Trihalomethane und Chloramine reizen Augen und Atemwege. Insbesondere in Freibädern kann es unter dem Einfluss starker Sonneneinstrahlung auch zur Bildung giftigen Chlorats kommen.

Im Juli und August 2021 haben die amtlichen Wasserkontrolleure des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit 35 Badewasserproben aus 22 Bündner Freibädern erhoben, vor Ort betreffend pH-Wert und Chlorgehalt geprüft und zur vertieften Analyse ins Labor gebracht. Dort wurden die Proben hinsichtlich weiterer Parameter untersucht, für die die Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung Höchstwerte vorsieht. 22 der 35 Proben mussten beanstandet werden: In 16 Proben wurde jeweils ein Höchstwert überschritten, in drei Proben zwei, in zwei Proben drei und in einer Probe vier Höchstwerte. Der Höchstwert für Chlorat wurde zwölfmal, für freies Chlor zehnmal, für den pH-Wert fünfmal, für Harnstoff dreimal und für Trihalomethane, die Trübung und die Gesamtkeimzahl jeweils einmal überschritten. Chlorat lässt sich übrigens aus dem Beckenwasser nicht herausfiltern, sondern nur mit Frischwasser herunterverdünnen.

Die Betriebsverantwortlichen wurden aufgefordert, Verbesserungsmassnahmen zu ergreifen und die Selbstkontrolle zu verbessern