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Badewasserqualität in Hallenbädern
Foto: © Steffen Eichner - stock.adobe.com

 

Badebetreiber sind im Rahmen der Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz dazu verpflichtet, die Badewasserqualität jederzeit sicherzustellen. Um die Einhaltung der Anforderungen der Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung durch die Betreiber der Badeanlagen zu überprüfen, werden durch die Wasserkontrolleure amtliche Probenahmen vorgenommen. Die Resultate 2022 zeigen eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Handlungsbedarf seitens der Betriebsverantwortlichen bezüglich der Wahrnehmung der Selbstkontrolle besteht jedoch weiterhin.

Im Jahr 2022 haben die amtlichen Wasserkontrolleure in 82 Bündner und Glarner Einrichtungen wie Hotels, Stockwerkeigentümergemeinschaften und Hallenbädern 119 Schwimmer-, Plansch- und Rutschbecken sowie Whirlpools an Ort und Stelle auf den pH-Wert und Chlorgehalt hin geprüft und Proben für weitergehende Untersuchungen im Labor erhoben. Das Badewasser wurde dort hinsichtlich weiterer Parameter analysiert, für die in der Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung Höchstwerte festgelegt sind. 40 der 119 Proben (34 %, Vorjahr: 47 %) mussten bezüglich einem oder mehrerer Parameter beanstandet werden. Die festgelegte Konzentration für Chlor als Desinfektionsmittel wurde 16-mal nicht eingehalten. Der Grenzwert für Chlorat wurde 20-mal, für gebundenes Chlor neunmal, für die Mikrobiologie achtmal, für den pH-Wert und Harnstoff je siebenmal, für Trihalomethane dreimal und für die Trübung zweimal überschritten. 35 von 82 kontrollierten Einrichtungen (43 %) waren von einer Beanstandung betroffen und wurden aufgefordert, Massnahmen zur Sicherstellung einer einwandfreien Badewasserqualität umzusetzen.

Die Beanstandungsquote fiel im Jahr 2022 zwar tiefer aus als im Vorjahr, aber noch immer auf hohem Niveau. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf in vielen Einrichtungen bezüglich der Wahrnehmung der gesetzlichen Selbstkontrollpflicht.