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Foto: © anoli - stock.adobe.com
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Häufig werden Backwaren als mit Butter hergestellt angepriesen. Ist aber in diesen Produkten auch tatsächlich Butter enthalten oder werden sie mit billigeren Butterersatzfetten hergestellt? Wird in der Sachbezeichnung auf die Zutat Butter hingewiesen, gelten gesetzlichen Mindestgehalte.

Im Rahmen einer Untersuchungskampagne hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit im März 2021 in den Kantonen Graubünden und Glarus insgesamt 20 als «mit Butter» ausgelobte Backwaren in Bäckereien und Grossverteilern erhoben. Im Labor wurde nebst dem Butterfettgehalt auch der deklarierte Gesamtfettgehalt überprüft. Zudem wurden die Erzeugnisse hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungsmerkmale genauer unter die Lupe genommen.

Alle erhobenen Backwaren entsprachen bezüglich dem Butterfettgehalt dem gesetzlich geforderten Mindestgehalt, was sehr erfreulich ist. Bei einer Butterbrioche war der geforderte Wert zwar leicht unterschritten, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit wurde aber auf eine Beanstandung verzichtet. Bei einem Sablé wurde die Zutat Berg-Butter ausgelobt, obwohl dem Erzeugnis keine Zertifizierung als Bergprodukt zu Grunde lag. Bei den in Grossverteilern erhobenen Backwaren war die Nährwertangabe für das Gesamtfett durchwegs korrekt deklariert. Insgesamt mussten nur zwei Produkte aus lokalen Bäckereien wegen mangelhafter Deklaration beanstandet werden.

Fazit: In der Regel können sich Konsumentinnen und Konsumenten darauf verlassen, dass, wo Butter drauf steht, auch genügend Butter drin ist. Sowohl Dorfbäckereien als auch industrielle Hersteller von Backwaren sind sich ihrer Verantwortung bewusst und deklarieren ihre Produkte mehrheitlich korrekt.