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Bündner und Glarner Weine auf dem Prüfstand
Foto: © drubig-photo - stock.adobe.com

Nachdem in den vergangenen Jahren vornehmlich Bündner Weine beprobt wurden, konnte mit der Integration der Lebensmittelkontrolle Glarus ins Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden die Produktkontrolle im Frühjahr 2019 auf Weine aus dem Glarnerland ausgedehnt werden. Im Zentrum der Überprüfungen standen die Zusammensetzung und die Deklaration der Weine.

Von den 21 erhobenen Weinen, davon drei aus Glarus, trugen 18 eine kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC/DOC), einer verfügte über eine Bio-Zertifizierung.

Bezüglich Schwermetalle wurde auf Blei, Cadmium und Arsen geprüft. Erfreulicherweise konnten diese Kontaminanten nur in unauffälligen Spuren festgestellt werden.

Ochratoxin A, auch kurz OTA genannt, ist ein Giftstoff, welcher von verschiedenen Schimmelpilzgattungen wie Aspergillus und Penicillium gebildet wird. Bereits kleinste Mengen davon können gesundheitsschädliche Wirkungen insbesondere an Leber und Nieren verursachen. OTA kann in Wein aufgrund mangelnder Weingartenpflege und fehlender Pflanzenschutz-Massnahmen vorkommen. Der gemessene OTA-Gehalt lag bei allen untersuchten Weinen unterhalb der Nachweisgrenze von 0.05 Mikrogramm pro Liter. Zum Vergleich: Der Höchstwert für OTA liegt bei maximal 2 Mikrogramm pro Liter.

Das Unverträglichkeitsreaktionen auslösende und deshalb deklarationspflichtige Sulfit hielt in allen Weinen den Höchstwert ein und wurde auch korrekt deklariert. Des Weiteren enthielt auch kein Wein mehr Essigsäure als erlaubt. Weil aber auf einer Etikette der angegebene Alkoholgehalt um über 0.5 Volumenprozent vom gemessenen Wert abwich, bei einer anderen die AOC-Auslobung nicht den Vorgaben genügte und viermal eine unvollständige Adressangabe bemängelt werden musste, kam es doch noch zu insgesamt fünf Beanstandungen.