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Chromgegerbte Leder werden gerne zur Herstellung von preiswerten, zumeist importierten Arbeitshandschuhen verwendet. Rückstände von Chrom VI, die im Produkt über dem gesetzlichen Höchstwert verbleiben, können entzündliche Hautreaktionen wie Schwellungen, Blasen, juckende rote Stellen und Abschuppungen hervorrufen.

Bereits in einer im Jahr 2014 durchgeführten kantonalen Untersuchungskampagne wurden verschiedene chromgegerbte Lederprodukte aus dem Handel beprobt. Dabei wurden bei zwei Paar Arbeitshandschuhen und einem Uhrenarmband leicht erhöhte Chrom VI-Werte festgestellt. Dies nahm unser Amt zum Anlass, die Untersuchungen im Jahr 2016 zu wiederholen.

Die Rückstandswerte bezüglich Chrom VI in Lederwaren werden seit dem 1. Juli 2015 in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt, aber bereits 1999 hat das Bundesamt für Gesundheit die Gesundheitsproblematik von Chrom VI in Lederwaren erkannt und in einem Schreiben an die Kantone einen Richtwert von 3 mg Chrom VI pro kg Leder festgelegt. Die entzündlichen Hautreaktionen, welche durch die Kontaktallergie hervorgerufen werden, können die Arbeitsfähigkeit stark behindern, im Extremfall sogar verunmöglichen.

Erfreulicherweise musste keiner der sechs im Jahr 2016 untersuchten Arbeitshandschuhe beanstandet werden. Die Werte lagen allesamt um mehr als das Hundertfache unter dem gesetzlichen Höchstwert von 3 mg/kg Leder.


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