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Eis für Lebensmittel und Getränke
Foto: © DAVID - stock.adobe.com

 

Mittels einer koordinierten Untersuchungskampagne verschaffte sich das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit im ersten Halbjahr 2022 einen Überblick über die mikrobielle Beschaffenheit von Eis, welches Lebensmitteln oder Getränken zugesetzt wird oder das mit Lebensmitteln zum Zwecke der Kühlung in Berührung kommt.

Eiswürfel oder Crusheis wird verwendet, um verpackte und unverpackte Lebensmittel zu kühlen. Auch bei diversen Verarbeitungsschritten wird Lebensmitteln Eis zugesetzt, z. B. bei der Herstellung von Fleischbrät. Ebenso wird Getränken Eis zugegeben, um diese auf einer erfrischenden Temperatur zu halten. Eis in direktem Kontakt mit Lebensmitteln muss die Hygieneanforderungen der eidgenössischen Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung erfüllen, damit es zu keinen unerwünschten Kontaminationen kommt.

Bei einer im ersten Halbjahr 2022 durchgeführten Untersuchungskampagne wurden 37 Eisproben in 37 Bündner und Glarner Lebensmittelbetrieben durch die Lebensmittelkontrolleure amtlich erhoben. Bei den Betrieben handelte es sich zumeist um Restaurants und Bars, aber auch eine Metzgerei war mit dabei. Die Proben wurden kurz darauf im Mikrobiologielabor des ALT untersucht.

Sieben Proben mussten wegen einer unerwünschten mikrobiellen Kontamination mit Fäkalkeimen beanstandet werden. Die Verantwortlichen der betroffenen Betriebe wurden aufgefordert, Herstellung und Aufbewahrung der Eiswürfel resp. des Crusheises kritisch zu hinterfragen und Verbesserungsmassnahmen einzuleiten.