Navigation

Inhaltsbereich

Farbenfrohe Getränke
Foto: © Brent Hofacker - stock.adobe.com

Gekühlte, farbenfrohe Getränke sind bei sommerlichen Temperaturen ein Aufsteller für Jung und Alt. Aber sind die gefärbten Getränke auch bezüglich der verwendeten Farbstoffe konform?  Farbstoffe müssen auf der Zutatenliste von verarbeiteten Lebensmitteln vermerkt sein, ihre Verwendung ist lebensmittelrechtlich reglementiert. Konsumentinnen und Konsumenten dürfen durch die Verwendung von Zusatzstoffen nicht getäuscht werden, was die wahre Beschaffenheit der Lebensmittel anbelangt.

In der Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln (ZuV) sind die Bestimmungen über den Verwendungszweck und die Höchstmengen von Farbstoffen definiert. Mit einer im Sommer 2020 durchgeführten Untersuchungskampagne wurde dies stichprobenartig überprüft. Insgesamt 14 farbige oder gefärbte Getränke, die meisten davon Erfrischungsgetränke, wurden aus verschiedenen Verkaufsläden in Graubünden und Glarus durch die amtlichen Lebensmittelkontrolleure erhoben und im Labor des ALT betreffend die gesetzlichen Anforderungen überprüft.

Erfreulicherweise konnte bei keinem der geprüften Produkte eine Übertretung festgestellt werden. Es konnten weder verbotene Farbstoffe noch nicht deklarierte Farbstoffe nachgewiesen werden. Auch wurden bei den deklarierten Farbstoffen die zugelassenen Höchstmengen nach den Vorgaben der ZuV eingehalten.