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Farbstoffe in Patisserie und Zuckerwaren
Foto: © cendeced - Fotolia.com

Der schon seit längerem zu beobachtende Trend weg von künstlichen wasserlöslichen Farbstoffen hin zu natürlichen Farbstoffen sowie zu färbenden Frucht- und Gemüsesäften hält weiterhin an. Die fast durchwegs zu den Azo-Farbstoffen gehörenden künstlichen Farbstoffe werden vor allem noch bei billigen Zuckerwaren verwendet, wenn eine starke, brillante Färbung erwünscht ist.

Im Rahmen einer Ostschweizer Untersuchungskampagne wurde im Frühjahr 2017 überprüft, ob die für Patisserie und Zuckerwaren verwendeten Farbstoffe zulässig sind, richtig deklariert werden und ob deren gesetzliche Höchstmengen eingehalten werden. So wurden 14 Zuckerwaren, zwölf Fruchtgummis, neun Schokoladen, vier Gebäckverzierungen, zwei Cup-Cakes und fünf weitere Erzeugnisse von Graubünden bis Schaffhausen amtlich erhoben und im Kantonalen Labor Thurgau analytisch untersucht. Sechs der 46 Proben mussten beanstandet werden (13 %).

Die vor ein paar Jahren erfolgte toxikologische Neubewertung von E104 (Chinolingelb), E110 (Gelborange S) und E124 (Ponceau 4R) durch die EFSA (European Food Safety Authority) hat zu einer deutlichen Verschärfung der gesetzlichen Höchstmengen dieser Farbstoffe geführt. So ist es denn auch nicht verwunderlich, dass auf diese Farbstoffe fünf der sechs Beanstandungen wegen deutlicher Höchstmengenüberschreitungen entfielen. Vermutlich wurden von den betreffenden kleingewerblichen Betrieben die alten Rezepturen der neuen rechtlichen Situation nicht angepasst. Die Betriebe wurden dazu aufgefordert, dies augenblicklich nachzuholen.