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Getreidebeikost auf Mykotoxine getestet
Foto: © san_ta - stock.adobe.com

 

Im Rahmen einer koordinierten Untersuchungskampagne haben die Lebensmittelvollzugsbehörden von Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich und dem Fürstentum Liechtenstein im Frühjahr 2022 Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder amtlich erhoben und im Kantonalen Labor Zürich hinsichtlich Mykotoxinen (Schimmelpilzgiften) untersuchen lassen.

Mykotoxine sind natürliche, sekundäre Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen, die bereits in geringen Mengen gesundheitsschädlich wirken können. Mykotoxine können unter anderem krebserregend wirken.

Getreidebeikost ist den besonderen Ernährungsbedürfnissen von gesunden Säuglingen und Kleinkindern zwischen vier Monaten und drei Jahren angepasst. Getreidebeikost kann aufgrund der verwendeten Rohstoffe mit Mykotoxinen belastet sein. Da Säuglinge und Kleinkinder eine besonders empfindliche und schützenswerte Bevölkerungsgruppe darstellen, wurden die gesetzlich einzuhaltenden Höchstgehalte für Mykotoxine speziell tief angesetzt, für Aflatoxin B1 beispielsweise mit 0.1 Mikrogramm pro Kilogramm Beikost.

Insgesamt 23 Erzeugnisse namhafter Markenhersteller wurden im Detailhandel der Ostschweiz und des Fürstentums Liechtenstein amtlich erhoben, davon drei in Graubünden, und hinsichtlich der Mykotoxine Aflatoxin B1, Ochratoxin, Deoxynivalenol, Zearalenon, T2- und HT-2-Toxin untersucht. Die Ergebnisse sind erfreulich: Alle Erzeugnisse erwiesen sich als frei von Mykotoxinen, sodass keine Beanstandung ausgesprochen werden musste. Eine gute Nachricht für unsere Kleinsten.