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Grundwasser weist vereinzelt Spuren von Triazinen auf
Foto: © Ewald Fröch - stock.adobe.com

Wie schon in den vergangenen Jahren, wurden auch im Jahr 2018 Trinkwasserproben aus Grundwasserpumpwerken auf ausgewählte Pestizide wie Triazine, deren Abbauprodukte sowie auf polycyclische, aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im Chemielabor des ALT untersucht. Während Pestizide willentlich ausgebracht werden, gelangen PAK unwillentlich als Resultat unvollständiger Verbrennungsprozesse in die Umwelt. Beide Stoffgruppen sind in Trinkwasser unerwünscht.

Von den 38 im Herbst 2018 in den Kantonen Graubünden (30) und Glarus (8) beprobten Grundwässern konnten in sieben Bündner Grundwasserproben Triazine und deren Metabolite nachgewiesen werden, allerdings nur in Spuren, weswegen auch keine Beanstandungen ausgesprochen werden mussten.

Mehrere Triazine, wie Atrazin und Simazin, waren vor Jahren als wirksame Unkrautbekämpfungsmittel vor allem im Maisanbau weit verbreitet, sind aber heute aufgrund ihrer grundwassergefährdenden Persistenz verboten. In der am höchsten belasteten Bündner Grundwasserprobe konnten vier verschiedene Triazine in einer Konzentration von total 0.04 µg/L (Mikrogramm pro Liter) bzw. 0.01 µg/L pro Einzelsubstanz nachgewiesen werden. Zum Vergleich: In der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen ist ein Höchstwert von 0.5 µg/L für die Summe aller Pestizide inklusive der für Trinkwasser relevanten Metaboliten bzw. 0.1 µg/L je Einzelsubstanz festgelegt. Besagte Probe lag somit zehnmal unter dem Höchstwert.

PAKs liessen sich erfreulicherweise in keiner der 38 Proben nachweisen.