Heidelbeerprodukte 30 Jahre nach Tschernobyl
Seit der Reaktorkatastrophe in der Ukraine am 26.
April 1986 werden regelmässig im Freiland produzierte Produkte aus sogenannten Fallout-Gebieten
hinsichtlich ihrer radioaktiven Belastung im Amt für Lebensmittelsicherheit und
Tiergesundheit überprüft.
Von Bedeutung ist das radioaktive
Cäsiumisotop 137, das durch Reaktorunfälle in die Umwelt gelangt. Von dort aus
kann es über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Cäsium-137 hat
eine physikalische Halbwertzeit von 30 Jahren, d. h. im Vergleich zu 1986 liegt
heute immer noch die Hälfte der damals freigesetzten Menge an Cäsium-137 vor.
Auch Cäsium-134 und Iod-131 mit Halbwertszeiten von 2 Jahren und 8 Tagen sind
wichtige radioaktive Isotope, die im Zusammenhang
mit der Nuklearkatastrophe stehen.
Die vornehmlich im Spätsommer bis Herbst
2016 erhobenen Proben frischer Heidelbeeren und daraus hergestellter Säfte und
Konfitüren wurden mittels Gammaspektroskopie auf radioaktive Isotope wie Cäsium-134,
Cäsium-137 und Iod-131 untersucht, für die in der Fremd- und
Inhaltsstoffverordnung des Bundes Höchstwerte festgelegt wurden. Erfreulicherweise
konnten in 17 Heidelbeererzeugnissen keine Höchstwertüberschreitungen festgestellt
werden. Lediglich in einem importierten Bio-Heidelbeersaft wurde der für
flüssige Lebensmittel für Cäsiumisotope festgelegte Toleranzwert überschritten.
Abklärungen beim Importeur ergaben jedoch, dass es sich um einen unverdünnten
Muttersaft aus ukrainischen Wildheidelbeeren handelte, für den ein zehnmal
höherer Toleranzwert gilt. Da der Messwert darunter lag, konnte die
Beanstandung in Folge dessen wieder zurückgezogen werden.