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Seit der Reaktorkatastrophe in der Ukraine am 26. April 1986 werden regelmässig im Freiland produzierte Produkte aus sogenannten Fallout-Gebieten hinsichtlich ihrer radioaktiven Belastung im Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit überprüft.

Von Bedeutung ist das radioaktive Cäsiumisotop 137, das durch Reaktorunfälle in die Umwelt gelangt. Von dort aus kann es über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Cäsium-137 hat eine physikalische Halbwertzeit von 30 Jahren, d. h. im Vergleich zu 1986 liegt heute immer noch die Hälfte der damals freigesetzten Menge an Cäsium-137 vor. Auch Cäsium-134 und Iod-131 mit Halbwertszeiten von 2 Jahren und 8 Tagen sind wichtige  radioaktive Isotope, die im Zusammenhang mit der Nuklearkatastrophe stehen.

Die vornehmlich im Spätsommer bis Herbst 2016 erhobenen Proben frischer Heidelbeeren und daraus hergestellter Säfte und Konfitüren wurden mittels Gammaspektroskopie auf radioaktive Isotope wie Cäsium-134, Cäsium-137 und Iod-131 untersucht, für die in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung des Bundes Höchstwerte festgelegt wurden. Erfreulicherweise konnten in 17 Heidelbeererzeugnissen keine Höchstwertüberschreitungen festgestellt werden. Lediglich in einem importierten Bio-Heidelbeersaft wurde der für flüssige Lebensmittel für Cäsiumisotope festgelegte Toleranzwert überschritten. Abklärungen beim Importeur ergaben jedoch, dass es sich um einen unverdünnten Muttersaft aus ukrainischen Wildheidelbeeren handelte, für den ein zehnmal höherer Toleranzwert gilt. Da der Messwert darunter lag, konnte die Beanstandung in Folge dessen wieder zurückgezogen werden.

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